Apolda

From OpenStreetMap Wiki
Jump to navigation Jump to search
VTE
Apolda, Landkreis Weimarer Land, Thüringen
Wikidata

Länge: 51.022, Breite: 11.514
Zur Karte von Apolda 51°01′19.20″ N, 11°30′50.40″ E
Karte bearbeiten
Weitere Links:
Verwende diese Vorlage für deinen Ort

Apolda ist eine Stadt in Landkreis Weimarer Land, Thüringen auf der Breite 51°01′19.20″ Norden und der Länge 11°30′50.40″ Ost.

Themen auf Unterseiten:

  1. Apolda/Beleuchtung: Straßenbeleuchtung, Nachtabschaltung,

Apolda ist eine Kleinstadt und als Kreisstadt ein Mittelzentrum.

Verkehrsanbindung und Stadtplan

Links zu Stadtinformationen, die von der Stadtverwaltung autorisiert sind:

Ortsteile

  1. Herressen-Sulzbach
  2. Nauendorf
  3. Oberndorf
  4. Oberroßla/Rödigsdorf
  5. Schöten
  6. Utenbach
  7. Zottelstedt

Quelle: https://apolda.de/stadt-apolda/stadtinformationen/ortsteile/

Straßennetz Apolda (Kernstadt)

"Landstraße" Mehrspurige Durchgangsstraßen

L=Landstraßen

L 1057: highway=secondary lanes=2 Niederroßlaer Str. - Stegmannstr. -

L 1060: highway=secondary lanes=2 Sulzaer Str. - Dammstr. - Robert-Koch-Str. - Heidenberg - Alexanderstr. - Reuschelstr. - Adolf-Aber-Str. - Jenaer Str.

L 1059: highway=secondary Bahnhofstr. - Rosestr. - Lessingstr. - Louis-Opel-Str. - Moskauer Str. - Utenbacher Str.


"Verbindungsstraßen" Vorfahrtsberechtigte Durchgangsstraßen, 50,

K=Kreisstraßen (wenn nicht besonders gut ausgebaut) Kreisstraßen und innerstädtische Hauptstraßen sind in der Regel vorfahrtsberechtigt und deshalb durch entsprechende Vorfahrtsschilder gekennzeichnet.

K 101: highway=tertiary Alexanderstr. - Herressener Str. (Herressen)

K 104: highway=tertiary (L 1059) - Burkhardtstr. - Stobraer Str. (Stobra)

K 111: highway=tertiary (B 87) Zottelstedter Str. (Zottelstedt)

K 107: highway=tertiary Wickerstedter Str. (Nauendorf)

K 103: highway=tertiary (L 1060) - Dorfstr. (Schöten)


innerstädtische Hauptstraßen, die vorfahrtsberechtigt und breit, aber keine klassifizierten Straßen sind:

An der Goethebrücke:

August-Berger-Straße

Bachstraße

Bernhardstraße

Buttstädter Straße:

nein: Carolinenstraße

Dornburger Straße:

Erfurter Straße:

Faulborn

Friedrich-Engels-Straße

Heinrich-Heine-Straße

Hermstedter Straße

Herderstraße

Jenaer Straße

Karl-August-Straße

Lessingstraße

Reuschelstraße

Rosestraße

Stobraer Straße

Straußstraße

Utenbacher Straße (ab Moskauer Straße)


Parken in der Kernstadt

In DE:Tag:amenity=parking heißt es über das Kartieren von Parkplatz-Arealen:

Diese sollten eine gewisse Größe aufweisen, es soll also nicht für jede kleine Möglichkeit ein Auto abzustellen ein Parkplatz eingetragen werden.

Genau Letzteres ist aber aus meiner Sicht in hohem Maße geschehen. Es wurden sogar Parkmöglichkeiten ausgewiesen, wo gar keine entsprechenden Flächen existieren bzw. wo ausdrücklich Parkverbot ausgeschildert ist. Auch zahlreiche kleine Anwohnerparkflächen wurden als öffentliche Parkplätze kartiert. Mein Vorschlag: wir erstellen - und diskutieren hier darüber - eine vollständige (Ziel!) Liste aller Parkplätze und auf Fahrbahnen markierten Parkstreifen, die diese gewisse Größe erreichen.

Im übrigen läge mir daran, bei kartierten Parkstreifen jeweils das Innenmaß anzugeben, mit z.B. width=1.80. Manchmal trifft man auch noch solche mit 1.70 Metern. Ich denke, die Fahrzeugführer sollen vorher erfahren, dass ihr Fahrzeug dort nicht hineinpassen kann.

Gegen alle Regeln - weil unbedeutend kleine - kartierte Parkflächen sollten wir "zurückbauen", also nach und nach löschen.

Wegenetz in den großen Parks bzw. Promenaden

In der "Besucherordnung für die Parkanlagen der Stadt Apolda Herressener Promenade, Schötener Promenade und Paulinenpark" (Anlage 1 zu § 14 der Stadtordnung vom 14. Dezember 2015 || Quelle: https://www.apolda.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Rathaus_und_Service/Satzungen_Ordnungen/2018-06-01_OBV_Stadtordnung_inkl_3Aenderung.pdf) - an anderer Stelle in der Stadtordnung auch "Benutzungsordnung" genannt (§14 Abs. 2) - heißt es gleich zu Beginn:

"(1) Die Parkanlagen der Stadt Apolda (Herressener Promenade, Schötener Promenade und Paulinenpark) sind öffentliche Anlagen. Sie werden der Öffentlichkeit zur allgemeinen Benutzung für Erholungszwecke unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt (keine öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Thüringer Straßengesetz).
(2) Die Benutzung der Parks erfolgt zu jeder Jahreszeit auf eigene Gefahr (auch bei Unwetter). Eine ausreichende Beleuchtung und Winterdienst kann nicht gewährleistet werden."

An den Zugängen zur Herressener Promenade stehen entsprechende einheitliche Hinweisschilder, aus deren Aufstellorten man auch den lokalen Geltungsbereich der Besucherordnung ableiten kann; die anderen beiden Parks sind bisher (10/2020) nicht damit ausgestattet, im Widerspruch zur Ordnung aber mit Verkehrszeichen der StVO.