DE:Grenze/Satzungen

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Problematik

Aus zahlreichen, teilweise wirtschaftlichen, Gründen möchten einige Kreise und Kommunen die Orts- und Ortsteilgrenzen nicht an OpenStreetMap herausgeben. Für diverse Anwendungen, wie den (Reverse-) Geocoder und das Routing sind diese Grenzen natürlich äußerst wichtig.

Lösung

Die Kommunen müssen diverse Satzungen veröffentlichen, in dem verschiedene Dinge geregelt sind, z.B. die Modalitäten zur Straßenreinigung, die Straßennutzung oder das Aufstellen von Hundekottütenspendern. Dies wird auch als "Ortsrecht" bezeichnet.

In den meisten Fällen gibt es eine Hauptsatzung, die das Wappen, das Siegel und auch die Grenzen von Stadtteilen und -bezirken (etc.) in Textform (Straßen- oder Flurverzeichnis) sowie eine kartographische Darstellung beinhaltet. Wenn nur diese Darstellung ausdrücklich als Bestandteil der Satzung genannt wird, fällt sie als Verkörperung des Textteils unter § 5 Abs. 1 UrhG und ist somit gemeinfrei. Es handelt sich also um die einzige Public-Domain-Umsetzung, die das deutsche Urheberrecht erlaubt und es den Mappern ermöglicht, die Grenzen in OpenStreetMap zu übertragen.

Einschränkung

Es darf lediglich die Grenzkennzeichnung abdigitalisiert werden, nicht jedoch die Hintergrundkarte (TK, DGK oder Sonstiges). Nur die Festsetzungen der Grenzen sind gemeinfrei!

Was ist frei und was nicht?

Ich bin kein Rechtsanwalt, möchte meine Einschätzung allerdings äußern. Wenn es jemand besser weiß, bitte niederschreiben. --TobWen 12:37, 29 September 2010 (BST)

In der Diskussion zu den Aachener Datenquellen wird § 5 UrhG etwas frei ausgelegt. Vermutlich hatte die Gruppe Glück, dass die Stadt Aachen das Kartenmaterial komplett freigibt, denn leider kann man die Gemeinfreiheit aller amtlichen Dokumente nicht pauschalisieren.

Das Problem ist, dass eine amtliche Bekanntmachung informative Äußerungen und Regelungen besitzen kann. Die informative Äußerung wird dabei nicht von § 5 Abs. 1 UrhG abgedeckt, sondern nur die Regelung. Man kann also sagen, die Karte gibt Zusatzinformationen zur räumlichen Orientierung und die eingezeichnete Grenze ist die Regelung. Die Regelung ist in den meisten Fällen ja auch nicht an die Karte im Hintergrund gebunden, oft kann man sie gegen eine Grundkarte, einen Stadtplan oder eine Schemazeichnung austauschen. Gegenargumentation: Auf einem weißen Blatt hat der Linienzug der Regelung aber keine Aussage/Nutzen, so daß man zumindest eine genaue Beschreibung aller Eckpunkte des Linienzuges braucht, damit die Regelung überhaupt irgendeine beschreibende (rechtliche) Wirkung hat. Der Rest der Darstellung/Karte, kann dann von mir aus unkenntlich gemacht werden.

Voraussetzung für § 5 Abs. 1 UrhG ist auch ein großes Interesse der Allgemeinheit, welches die Interessen des Urhebers soweit überwiegen, dass sein Urheberrecht verblasst. An einem Stadtplan besteht kein besonderes Interesse, jedoch aber an einer Regelung, wie Einteilung in Wahlkreise. Es besteht ferner eine Allgemeinverbindlichkeit. Wenn die Regelung nur eine kleine Gruppe betrifft, gilt § 5 Abs. 1 UrhG möglicherweise ebenfalls nicht, sondern Absatz 2 (ebenda). Die Veröffentlichung findet dann nur im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme statt und ist somit nicht für OSM nutzbar, außer es liegt - wie im Aachener Fall - eine ausdrückliche Genehmigung vor.

Bebauungsplan

Die Planung in einem B-Plan fällt, laut Rechtsliteratur, defintiv unter § 5 Abs. 1 UrhG. Es fehlen Aussagen zum "Beiwerk", also zum informativen Kartenhintergrund. Es ist daher davon auszugehen, dass die Karten nicht unter Abs. 1 (ebenda) fallen und nicht für OSM nutzbar sind. Womöglich fallen sie noch nicht einmal unter Abs. 2 (ebenda), da sämtliche topographische Karten durch einen Nutzungsvorbehalt in den Vermessungs- und Katastergesetze der Bundesländer geschützt sind.

Vorgehensweise

Google wirft in Kombination "Ortsrecht + Name der Kommune" oder "Satzung + Name der Kommune" meist passende Ergebnisse aus. Auch ist eine nette E-Mail an die Stadt meistens der richtige Weg. Es ist nicht notwending, OpenStreetMap zu nennen. Jeder hat ein Recht auf den Einblick in die Satzung. Die Nennung von OSM kann leider, wie oben genannt, durch eine dienstliche Anweisung zu einer Nichtbeantwortung führen.

Die jeweilige Satzung sollte in der unten stehenden Tabelle verlinkt werden. Anschließend kann ein Team oder der User selbst die Grenzen georeferenzieren und der Allgemeinheit zur Einpflegung in OSM bereitstellen oder selbst einpflegen.

Wenn die Satzung nicht online veröffentlicht wird, so kann man sie im Rathaus einsehen. Auch hierbei können Kosten entstehen, sollten aber eigentlich nicht ... ein Durchpausen der Grenzen darf nicht verwehrt werden, solange das Dokument keinen Schaden nimmt. Bitte auf § 5 UrhG aufmerksam machen!

Anmerkung

Viele Kommunen lassen die Anhänge, wie z.B. die für OSM wichtigen Karten, einfach weg. Solange diese jedoch ein Bestandteil der Satzung sind, müssen sie veröffentlicht bzw. auf Anfrage zugänglich werden. Diese Anfrage muss nicht kostenlos sein, ist sie jedoch in den meisten Fällen. Auf Nachfrage des Users TobWen haben bereits einige Kommunen die fehlenden Unterlagen via E-Mail nachgereicht und/oder auf den Websites bereitgestellt. Wenn solche Satzungen also auftauchen: einfach mal nachfragen - vielleicht freuen sich die Kommunen ja auch über die Information.

Auflistung

Name der Kommune Link Anmerkungen und Ergänzungen Signatur
Aachen siehe DE:Aachen Datenquellen --Head 10:02, 29 September 2010 (BST)
Dortmund Hauptsatzung Grenzen als Vektorgrafik mit Koordinaten --TobWen 04:06, 29 September 2010 (BST)
Kiel Hauptsatzung Die Grenzen sind genauer im Kieler Stadtplan zu finden, ich bin aber nicht sicher, ob man sie von dort übernehmen darf. -- Discostu36 (talk) 12:34, 7 October 2022 (UTC)
Soest Hauptsatzung Grenzen als Vektorgrafik --TobWen 04:06, 29 September 2010 (BST)
Unna Hauptsatzung Grenzen als Vektorgrafik und Straßenverzeichnis liegt per E-Mail vor, Aktualisierung der Website folgt --TobWen 04:06, 29 September 2010 (BST)