Straßenverzeichnis/Stimmbezirke

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Straßenverzeichnisse sind ein wichtiges Hilfsmittel für OpenStreetMap. Sie bilden den Bestand einer Kommune und stellen somit den Soll-Wert.

Leider kann man diese Verzeichnisse meist nur vor Ort kostenfrei einsehen, für einen Auszug werden Verwaltungsgebühren fällig. Ein anderes Problem sind der Datenbankschutz und teilweise auch Schutz durch die Vermessungs- und Katastergesetze (Ableitung aus dem Liegenschaftskataster), den diese Verzeichnisse genießen können.

Der Benutzer TobWen hat eine Möglichkeit gefunden, dieses Problem zu umgehen: Anlässlich der Bundestags- und Kommunalwahlen müssen die Städte und Gemeinden Stimm- bzw. Wahlbezirke aufstellen. Diese beinhalten meist alle Straßennamen und Wahlbezirke, die häufig Grundlage von statistischen Bezirken bilden.

Die Auflistungen werden als amtliche bzw. öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht und fallen daher in Deutschland direkt unter § 5 Absatz 1 UrhG und genießen somit kein Urheberrecht. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - I ZR 261/03) genießen diese Veröffentlichungen auch keinen Schutz als Datenbank nach § 87a UrhG (die streitenden Parteien in diesem Fall haben sich durch einen Vergleich geeinigt, wodurch keine Rückantwort des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften mehr erwartet wird).

Nach einem kurzen Schriftwechsel mit dem "Bundesministerium des Innern" wurde dies bestätigt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag wurde das Bundesgebiet in
299 Wahlkreise eingeteilt. Dies hat zur Folge, dass die Städte
und Gemeinden neue Stimmbezirke aufstellen müssen.

Als Student der Raumplanung nehme ich seit einem knappen Jahr
als Hobby an dem Gemeinschaftsprojekt "OpenStreetMap" teil.
Hierbei entsteht ein frei zugängliches und eigenständiges
Kartenwerk, welches weltweit positiven Anklang findet [1] und
auch für den Internet-Auftritt des Bundesverfassungsgerichts
genutzt wird [2].

Im konkreten Fall geht es um einen Abgleich und Übernahme der
Straßennamen aus den Veröffentlichungen zum Stimmbezirk in den
Bestand des Projekts OpenStreetMap. Durch einen solchen Vorgang
könnte die Qualität der erhobenen Straßeninformationen im
gesamten Bundesgebiet nachhaltig erhöht werden.

In der Regel werden die Einteilung der Wahlgebiete kostenfrei
an die Bürger verteilt und im Internet als PDF-Datei publiziert.
Ähnlich wie bei den Kommunalwahlen soll die Veröffentlichung
der Stimmbezirke als "Amtliche Bekanntmachung" vollzogen werden.
Diese Bekanntmachungen genießen gemäß § 5 Absatz 1 UrhG keinen
urheberrechtlichen Schutz.

Haben Sie beim genannten Abgleich rechtliche Bedenken in Bezug
auf §§ 87a ff. UrhG?

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wendorff

Referenzen:
[1] http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,555174,00.html
[2] http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/anfahrt.html

TobWen erhielt darauf am 02.03.2009 folgende Rückantwort (Text umgebrochen):

Sehr geehrter Herr Wendorff,

für Ihre Anfrage vom 12. Februar 2009 danke ich Ihnen. Nach 
Beteiligung der Fachreferate kann ich Ihnen Folgendes zu Ihrer 
Anfrage mitteilen:

Aus wahlrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Nutzung 
der in der Bekanntmachung von Wahlbezirken genannten Straßennamen. 
Anlass für datenschutzrechtlich motivierte Bedenken wegen der 
"Übernahme einer Datenbank" nach §§ 87a f. UrhG wird im BMI 
ebenfalls nicht gesehen. 

Wenn man in der Einteilung und Bekanntmachung von Wahlgebieten denn 
überhaupt eine "Datenbank" (von Straßennamen) im Sinne von §§ 87a f. 
UrhG sehen will, so wird der Sachverhalt, dass "deren [d.h. der 
Straßennamen] Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach 
Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert." nicht gesehen. 
Der Aufwand gilt der Festlegung des Gebiets unter Berücksichtigung 
der im Gebiet lebenden Personen, nicht der Beschaffung oder 
Darstellung von Straßennamen um das jeweilige Gebiet zu bezeichnen 
und abzugrenzen. Mithin hat BMI keine urheberrechtlich motivierten 
Einwände dagegen, dass in der Beschreibung von Wahlgebieten genannte 
Straßennamen zu einem Abgleich mit den Angaben in einer digitalen 
Straßenkarte verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Carola Ruppelt

Bürgerservice-Zentrum BMI
______________________________
Bundesministerium des Innern
Alt Moabit 101 D, 10559 Berlin
Internet: www.bmi.bund.de