DE talk:DOP Sources

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Grundsätzlich unterliegen alle (!) internetbasierten Kartendienste lizenzrechtlichen Bestimmungen, die bei jeder Nutzung zu beachten sind. Verboten ist es ganz sicher immer, ohne weitere schriftliche Vereinbarung mit dem Diensbetreiber eines Kartendienstes - also in der Regel den bundesdeutschen Landesvermessungsämtern - auf der Grundlage von Orthophotos (Luftbildern) eine neue Karte wie z.B. die von OpenStreetMap zu digitalisieren. Auch das Abdigitalisieren von anderen, z.B. topographischen Karten ist verboten.

Es gibt auch in der Mailingliste eine Diskussion zu Bebauungsplänen. Auch diese dürfen nicht hinsichtlich der dargestellten Straßen und Häuser abdigigitalisiert werden. Zum einen führt das zu schlechter Qualität in OSM, weil es nur ein Plan ist, wie etwas mal aussehen soll - ob es dann auch wirklich so gemacht wird, ist eine ganz andere Sache - zum anderen handelt es sich um ALK-Daten, die sowieso geschützt sind und immer von den Katasterämtern gekauft werden müssen. Eine Weiterverbreitung ist immer von zweifelhafter Natur, da daran auch personenbezogene Daten (also Eigentumgsverhältnisse) gebunden sind. Und personenbezogene Daten genießen (zum Glück!) immer noch einen sehr hohen Schutz. Warum soll dieser Schutzstandard nun ausgerechnet durch ein "offenes Digitalisierprojekt" ausgehebelt werden??

Die Bekanntgabe von lizenzrechtlich geschützer URLs in diesem Stil wie dies hier gerade geschieht, wird dazu führen, dass in Zukunft keine Luftbilder dieser hohen Qualität mehr für Deutschland kostenfrei verfügbar sein werden. Die Nutzung von Lufbildern muss schriftlich mit dem zuständigen Landesvermessungsamt für ein Bundesland vereinbart werden und ist ab rund 200 Euro pro Jahr möglich. Den Betreibern von OpenStreetMap steht es jederzeit frei, eine pauschale Nutzungsvereinbarung mit den Bundesländern abzuschließen.

Der Ansprechpartner für jeden einzelnen Kartendienst (WMS) findet sich immer im xml-Dokument des Requests für die GetCapabilities. Es ist immer eine Telefonnummer angegeben und auch immer eine E-Mail-Adresse. In der Regel regelt die Formalitäten der Vertrieb des Kartenanbieters. Diese Angaben müssen enthalten sein, da es dazu eine deutschlandweite Regelung gibt [1], wie solche Kartendienste aussehen müssen. Findet sich kein Ansprechpartner und auch sonst keine Information in einem Kartendienst, ist davon auszugehen, dass es sich sowieso um keinen verlässlichen Anbieter handelt. Folglich sind auch die Informationen, die angeboten werden, von zweifelhafter Qualität. Wenn jedoch zu sehen ist, dass es sich um ein Amtliches Kartenwerk handelt, welches dargestellt wird, dann darf dies immer noch nicht abdigitalisiert und in OpenStreetMap übernommen werden.

Was ich nicht ganz verstehe ist, warum man nicht einfach dabei bleibt, mit dem GPS Tracks abzulaufen und dann anhand dieser Tracks zu digitalisieren. Ganz besonders Karten werden doch immer auch nach kartographischen Gesichtspunkten gestaltet. Das bedeutet im Klartext: die Objekte sind nicht immer genau da, wo sie eingezeichnet sind, sondern da, wo es optisch besser aussieht. Die Daten von OpenStreetMap sollen aber doch dazu dienen, mit dem GPS z.B. seinen Weg zu finden. Also müssen die Objekte ganz genau passen - oder doch zumindest zu der Ungenauigkeit der gängigen GPS-Geräte passen...


Großteil der DOP Sources funktionieren nicht mehr

Der Großteil der DOP Sources funktionieren nicht mehr unter dem JOSM WMS Plugin. Und das seit mehreren Monaten ohne das hier jemand die URL oder einen Workarround geschrieben hätte. Das WMS Plugin gibt irgend eine englische Meldung wegen "?" und "&" Zeichen aus.