Stellungnahme Informationsfreiheitsgesetz

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Aussagen von Urheberrechtsinhabern

Für den Fall von Stadtteil, -bezirk und -außengrenzen von Hannover habe ich mich bei der auf dem Hannover-GIS angegebenen Kontakt erkundigt.

Ergebnis: Grenzen im Stadtbereich orientieren sich an gegebenen Landmarken (Straßen- Flussverlauf, ..., s.a. DE:Grenze_zeichnen#Vermessung_und_Daten.

Es gehört zum normalen legalen Gebrauch der angebotenen Karte, wenn auf dieser der Verlauf der Grenzen als auf Straße X, Flussverlauf Y ermittelt wird und diese Information sozusagen über die "analoge Schnittstelle" Auge-Hirn dann in bestehende OSM Daten übernommen wird. Dies entspräche auch der Praxis der Stadtplanverlage. Selbiges Verfahren kann auch angewendet werden, um einzelne Namen und Schreibweisen zu ermitteln.

Eine Hinterlegung der Stadtkarte z.B. via WMS, um darauf Koordinaten zu ermitteln oder ein systematisches Kopieren von z.B. Straßennamen für große Teilbereiche gehört hingegen nicht zum legalen Gebrauch.

Gedanken

Es gibt verschiedene Grenzen:

Was sollte noch in das Schreiben

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