User:Aighes/bastelkeller
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Forstwege in Thüringen
In Thüringen ist das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen nur mit Zustimmung des Waldbesitzers gestattet. Ausgenommen ist die Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben. Siehe dazu ThürWaldG §6 (6). Liegt diese Zustimmung für einen Weg nicht vor sollte dieser Weg mit motor_vehicle=forestry getaggt werden.