DE:Deutschland/Landesstraßen
Diese Seite beschreibt das Taggen von Landesstraßen bzw. den jeweiligen Äquivalenten der Bundesländer.
Hinweise zum Taggen und zur Benennung
Die offizielle Kurzbenennung von Landesstraßen besteht aus dem Buchstaben L (S / St für Staatsstraßen), gefolgt von einem Leerzeichen, gefolgt von der Nummer, also z.B. "L 10" (nicht: "L10"). In Bayern (Kürzel "St") und Sachsen (Kürzel "S") werden Landesstraßen abweichend als Staatsstraßen bezeichnet.
Landesstraßen sind im Allgemeinen "highway=secondary".
Im Saarland gibt es jedoch keine Kreisstraßen, sondern nur Landesstraßen 2. Ordnung, die dann "tertiary" sind. Erkennbar sind diese an Nummern ab L 200.
Die einzelnen Straßen werden wie folgt durch Tags gekennzeichnet:
ref=L #
Zusätzlich wird eine Relation angelegt, die alle Straßen enthält und so getaggt wird:
ref=L # type=route route=road operator=<Bundesland>
Status nach Bundesländern
- Bayern (Staatsstraßen)
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen (Staatsstraßen)
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen