DE:Deutschland/Landesstraßen

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Diese Seite beschreibt das Taggen von Landesstraßen bzw. den jeweiligen Äquivalenten der Bundesländer.

Hinweise zum Taggen und zur Benennung

Die offizielle Kurzbenennung von Landesstraßen besteht aus dem Buchstaben L (S / St für Staatsstraßen), gefolgt von einem Leerzeichen, gefolgt von der Nummer, also z.B. "L 10" (nicht: "L10"). In Bayern (Kürzel "St") und Sachsen (Kürzel "S") werden Landesstraßen abweichend als Staatsstraßen bezeichnet.

Landesstraßen sind im Allgemeinen "highway=secondary".

Im Saarland gibt es jedoch keine Kreisstraßen, sondern nur Landesstraßen 2. Ordnung, die dann "tertiary" sind. Erkennbar sind diese an Nummern ab L 200.

Die einzelnen Straßen werden wie folgt durch Tags gekennzeichnet:

ref=L #

Zusätzlich wird eine Relation angelegt, die alle Straßen enthält und so getaggt wird:

ref=L #
type=route
route=road
operator=<Bundesland>

Status nach Bundesländern