Brandenburg/Geoportal

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Geobasisinformationen in Brandenburg

Im Geoportal des Landes Brandenburg sind inzwischen die WMS-Layer zur Geobasisinformation unter der Datenlizenz Deutschland 2.0 Namensnennung dl/de/by-2.0 bereitgestellt. Typischerweise verhindert die Vererbungsproblematik der Namensnennung die Nutzung OSM, wenn keine Zusatzvereinbarung besteht.

Eine solche Zusatzvereinbarung ist in den im April 2020 geänderten ANGB enthalten, der Quellenvermerk kann an "anderer geeigneter Stelle", im Falle von OpenStreetMap hier im Wiki sowie in den source=*-Tag der einzelnen Changesets erfolgen.

Das Portal der LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) wurde im Zuge der OpenData-Umstellung neu gestaltet.

Changeset-Attributierung

Die Quelle GeoBasis-DE/LGB (Jahr)/ [Titel des Datensatzes] soll jeweils in das source=*-Tag der einzelnen Changesets aufgenommen werden, zum Beispiel:

  • nur das Digitale Orthofoto 20 cm:
    GeoBasis-DE/LGB (2023)/ DOP20,
  • bei mehreren Datensätzen:
    GeoBasis-DE/LGB (2023)/ DOP20, ALKIS: Flurstücke, Gebäude.

Die Jahreszahl bezieht sich auf das Jahr, in dem die Daten verwendet wurden, nicht das Befliegungsjahr bei Orthofotos. Sollte dies relevant sein, kann es zusätzlich angegeben werden, siehe Liste der Layer.

Importe

Im Kreis der Aktiven in Berlin/Brandenburg, die sich bei der LGB für die Freigabe der Lizenz eingesetzt hatten, besteht auf verschiedenen Kanälen Konsens (regionaler Stammtisch, Forum, Mailinglisten, Chats), derzeit keine Importe bzw. großflächige manuelle Übernahmen von Vektordaten (z.B. Gebäudeumringe, Adressknoten) anzustreben oder zu befürworten. Die Nutzung zur Verifizierung und zur Zusammenführung von Beobachtungen aus unterschiedlichen Datenquellen ist selbstverständlich sinnvoll.

Dienste

Den Einstieg zu den Daten bildet der Geobroker. Nicht von dem Warenkorb-Symbol abschrecken lassen, bei den kostenfreien Daten heißt es "Entdecken" statt "Kaufen".

Eine kompakte Liste aller verfügbaren WMS- und WFS-Dienste ist in diesem PDF zusammengestellt. Die URLs der WMS/WFS-Layer wurden im Zuge der OpenData-Umstellung geändert, neue und alte sind in der Liste gegenübergestellt, die Übergangsphase endet am 30.6.2020. (Update: Link defekt)

Auf demselben Server sind die Daten auch im Zip-Format zum Download verfügbar.

Hinzufügen eines Layers in JOSM

JOSM enter layer name.png

Wenn man in JOSM in Image Preferences einen WMS-Layer hinzufügst, gibt es ganz unten Punkt "7. Enter name for this layer". Dort ist automatisch ein URL-Fragment eingetragen, ersetzt das bitte durch den Lizenzvermerk "GeoBasis-DE/LGB (2021)/ (Datensatz)", wobei für Datensatz ein kompaktes Wort oder eine verständliche Abkürzung ausreicht.

Man kann dieses Namensfeld auch nachträglich in der Liste der "Selected entries" bearbeiten, einfach reinklicken.

Dieses Namensfeld wird dann zum auto-Ausfüllen des source-Tags verwendet.

Layer-Verzeichnisse

Einige der Layer sind in den Layer Verzeichnissen der Editoren aufgenommen.

Nützliche WMS-Layer für OSM

Adressen: amtlich vs. postalisch

Die LGB weist darauf hin, dass sie sich der Erfassung der amtlich festgesetzten Adressen verpflichtet sieht, diese können in Einzelfällen von der Hausnummern-Beschilderung vor Ort abweichen, man spricht dann von postalischen Adressen.

Rechtliche Grundlagen

Seit dem 20.6.2019 sind die Geobasisinformationen des Landes entgeltfrei bereitzustellen. Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg beziffert in einer Präsentation "Open Data für digitale Geodaten der Vermessungsverwaltung" (auch in archive.org) den Einnahmeausfall auf ca 2 Mio. €/Jahr.

Das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG) wurde zuletzt geändert durch das "Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes", veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I – Gesetze, 30. Jahrgang, Nummer 32, Potsdam, den 20. Juni 2019. Der betreffende Absatz lautet nun:

BbgVermG § 10 Bereitstellung und Nutzung

(2) Die Geobasisinformationen werden in analoger oder digitaler Form bereitgestellt. Digitale Geobasisinformationen sind nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 9 für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung entgeltfrei bereitzustellen, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Die Regelungen des Urheberrechts bleiben unberührt.

Die Lizenzbestimmungen werden per Verordnung wie folgt geregelt, eine für OpenStreetMap prinzipiell geeignete Öffnungsklausel findet sich in Absatz (5):

Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste (BbgGeoNutzV) vom 23. Dezember 2019, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Verordnungen, 31. Jahrgang Nummer 2, Potsdam, 14. Januar 2020:

BbgGeoNutzV § 3 Nutzungen, Datenlizenz und Quellenvermerk

(1) Für die Nutzung der Geobasisinformationen nach § 1 einschließlich zugehöriger Metadaten und Datendienste gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData: https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung“ in der jeweils geltenden Version.

(2) Die Namensnennung des Rechteinhabers und Bereitstellers erfolgt einheitlich im Quellenvermerk mit © GeoBasis-DE/LGB. Soweit Geobasisinformationen durch eine Katasterbehörde bereitgestellt werden, kann die Katasterbehörde diese Namensnennung durch den Zusatz „/“ und die Bezeichnung der Katasterbehörde ergänzen.

(3) Bei Veröffentlichungen ist ein Quellenvermerk mit der Namensnennung gemäß Absatz 2 erforderlich, soweit die Quelle nicht unmittelbar aus dem Dokument ersichtlich ist.

(4) Die Nutzerinnen und Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. alle in den Metadaten der Geobasisinformationen beigegebenen Quellenvermerke gemäß Absatz 2 und sonstige rechtliche Hinweise erkennbar und in optischem Zusammenhang eingebunden werden; 2. Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern die geodatenhaltende Stelle dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird.

(5) Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg kann Ausnahmen von den Absätzen 3 und 4 bei einem geringen Anteil der Geobasisinformationen am Geodatenendprodukt der Nutzerinnen oder des Nutzers oder einem untergeordneten Anteil der Nutzung der Geobasisinformationen in den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg regeln.

Die Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der LGB (AGNB) wurden im April 2020 nach einem konstruktiven Gespräch mit Vertretern der OpenStreetMap-Community dahingehend erweitert, dass die Namensnennung bei einem untergeordneten Anteil der Nutzung der Geobasisinformationen grundsätzlich wie folgt geregelt ist:

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) der LGB

6. Nutzung von Geobasisdaten, Datenlizenz, Quellenvermerk

6.1. Die Nutzung von sowohl entgeltfrei wie auch entgeltpflichtig bereitgestellten Geobasisdaten ist vorbehaltlich abweichender Regelungen nach Nr. 6.3 für alle derzeit bekannten sowie für alle zukünftig bekannten Zwecke kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung entgeltfrei unter der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung - Version 2.0“ erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung den folgenden deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen: © GeoBasis-DE/LGB (Jahr), dl-de/by-2-0, Daten geändert (kursiv=optional). Der Quellenvermerk muss nicht zwingend im unmittelbaren optischen Zusammenhang zur Datendarstellung eingebunden werden, wenn
- die Geobasisdaten im Folgeprodukt des Nutzers nur einen untergeordneten Anteil haben und
- dem Folgeprodukt mehrere Ausgangsquellen zugrunde liegen, so dass die Mehrfachnennung verschiedener Quellenvermerke das betreffende Kartenbild in nachteiliger Weise beeinträchtigen würde.
Es genügt in diesem Fall, den Quellenvermerk an anderer geeigneter Stelle, z. B. in einem textlichen Zusammenhang beizugeben. Steht der Quellenvermerk nicht in unmittelbarem Zusammenhang zur Darstellung, ist die Nutzung der Geobasisdaten der LGB anzuzeigen.

Die Nutzung der Geobasisdaten für OpenStreetMap entsprechend den AGNB wurde der LGB am 17.4.2020 angezeigt, der Eingang am 20.4.2020 von der LGB bestätigt. Der Quellenvermerk lautet: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten geändert. Die Quelle GeoBasis-DE/LGB (Jahr)/ [Titel des Datensatzes] soll jeweils in das source=*-Tag der einzelnen Changesets aufgenommen werden.

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