DE:Grenze
Dieser Artikel ist keine Übersetzung der englischen Seite. Er beschreibt Grenzen in Deutschland, insbesondere die Verwaltungsgrenzen mit boundary=administrative
Contents |
Grenze zeichnen
- Siehe Hauptartikel Grenzen zeichnen
- siehe auch Gemeindegrenze
Grenzen werden als
Linien zwischen einzelnen Dreiländerecken gezeichnet. Die Teilgrenzen eines Gebietes werden als
Relation zusammengefasst, die Relation wird mit dem Namen des eingeschlossenen Gebietes bezeichnet. Eine Teilgrenze kann mehreren Relationen angehören.
Staatsgrenze - admin_level=2
Die Staatsgrenze begrenzt als Demarkationsgrenze das Territorium der Bundesrepublik Deutschland nach außen zu den Anrainerstaaten Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Dänemark, Polen, Tschechien und Österreich. Ein Teil der Grenze verläuft auf dem Land, andere Teile verlaufen in Flüssen (Rhein, Oder), in Seen (Bodensee), oder im Meer (Nordsee, Ostsee).
Der Grenzverlauf zwischen der Niederlande und Deutschland ist umstritten. Zum Stand 01.06.2011 ist die niederländische Grenzauffassung bei allen betroffenen Relationen (z.B. 51477) in OSM eingetragen. Die deutsche Grenzauffassung findet man im Niedersachsen Viewer plus wenn man dort in der Ebenenkontrolle die WMS Ebene Nordsee öffnet. Alles zu diesem Thema im Wikipedia-Artikel Deutsch-Niederländische Grenzfrage.
Seewärtige Grenze
Schlüssel und Werte siehe boundary=maritime
Siehe auch Küstenlinie
Definition
Die Grundlagen zur Basislinie und den davon abgeleiteten Zonen sind durch die UN im Seegesetz definiert: - Convention on the Law of the Sea. Für die konkrete Festlegung der Grenzen ist die IMO (Wikipedia: International Maritime Organization) verantwortlich. Jeder Staat legt seine Basislinie fest (Proklamation), die dann von der IMO in Abstimmung mit den Nachbarstaaten bestätigt wird. Jede Änderung muss wiederum bei der IMO beantragt und von dieser bestätigt werden.
12-Meilen-Zone
Als Territorial-Grenze (seewärtige Landes-Grenze) gilt eine Linie, die 12 Seemeilen (= 22.224 km) ausserhalb der Basislinie liegt. Der Bereich dazwischen heisst "12-Meilen-Zone", die incl. Wasserfläche, Wasserraum, Boden und Luftraum zur Bundesrepublik Deutschland gehört.
Früher galt eine 3-Meilen-Zone als Hoheitsgrenze. Einige Länder haben auch heute noch eine 3-Meilen Zone (z.B. Zypern). Die meisten Länder haben aber inzwischen von der neuen Möglichkeit zur Ausweitung der Territorialzone auf 12 nm Gebrauch gemacht. Seit dem 01.01.1995 beansprucht auch die Bundesrepublik grundsätzlich eine 12-Meilen-Zone als Hoheitsgebiet (vgl. "Bekanntmachung der Proklamation der Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres vom 11. November 1994 (BGBl. I S. 3428)"). Einige Länder beanspruchen auch noch größere Meeres-Teile als eigenes Territorium, manche beanspruchen beispielsweise die 200 nm-Zone als hoheitliches Territorium), z.B. Liberia.
Der genaue Grenzverlauf wird durch Staatsverträge geregelt. Zuständig für die Landesgrenzen sind die Staaten, also Deutschland, Niederlande, Dänemark, etc. Sie machen Vorschläge und stimmen diese unter Federführung der IMO in London miteinander ab. Bis heute (2008) hat man zu den Niederlanden und Dänemark die Linie noch nicht vollständig festgelegt. Auch die Seegrenzen zwischen den Bundesländern sind noch nicht überall geklärt. Beispielsweise zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Elbmündung unter Einbeziehung von Hamburg, Festlandsockel der Nordsee (sogenannter Entenschnabel), Küstenmeerbox im Rahmen der Ausdehnung der deutschen Hoheitsgewässer).
- 12-Meilen-Zone in Deutschland
- Koordinaten siehe 12-Meilen-Zone in Deutschland
Insel
Inseln begründen eine eigene Territorialfläche. Sind sie der Küste mehr als 24 sm vorgelagert, wird dazwischen freier Seeraum gebildet, der nicht zum Territorialgebiet gehört. Es sei denn, dieser Raum wird durch andere Inseln mit weniger als 24 sm Abstand unterbrochen. Als Insel gelten Erhebungen, die bei "mittlerem Niedrigwasser" aus dem Wasser ragen.
Bei Korallenatollen gilt die seewärtige Linie des mittleren Springniedrigwassers als Küstenlinie.
Basislinie
- Normale Basislinie
- Die Basislinie entspricht laut internationalem Seerechtsübereinkommen der Küstenlinie bei "mittlerem Spring-Niedrigwasser" und heisst "Normale Basislinie". Ihre genaue Lage wird durch das jeweilige Land administativ definiert, entscheidend ist die aktuell gültige Seekarte. Ständige festgegründete Hafenanlagen die ins Meer hinausragen werden zur Basislinie gerechnet.
- Gezeitengewässer
- In Gezeitengewässern (Nordsee) bezieht sich die Basislinie auf LAT.
- Gerade Basislinie
- Bei flachen und sandigen Küsten ist eine wasserstandsabhängige Definition nicht eindeutig möglich. Man kann auch nicht jede Krümmung berücksichtigen, sondern kürzt die Linie bei Buchten und bei Flussmündungen ab, indem man zwei Punkte setzt und dazwischen eine Gerade zieht. An der deutschen Küste sind über 80% der Basislinie "gerade Basislinien". In der Seekarte sind diese Punkte eingezeichnet. Und im Abstand von 12 sm ist die Demarkations-Grenze als magentafarbene Linie eingezeichnet.
- Basislinie in Deutschland
- Koordinaten siehe Basislinie in Deutschland
24 Meilen Anschlusszone
Weiterhin gibt es eine 24-Seemeilen-Anschlusszone, die zwar nicht zum Staatsgebiet zählt, in der aber gewisse Überwachungs- und Polizeibefugnisse des Anrainerstaates bestehen. Beispielsweise dürfen hier Straftaten, die innerhalb der 12-Meilen-Zone verübt wurden, verfolgt werden.
Die Distanz von 24 sm bestimmt auch, ob eine Bucht zu den Eigengewässern oder zum Seeraum gehört. Ist der Eingang der Bucht breiter (Inseln dazwischen begründen einen weiteren Eingang) als 24 sm,
200 Meilen Wirtschaftszone
In der 200-Seemeilen-Wirtschaftszone besteht ein ausschließliches Kontroll- und Verfügungsrecht des Anrainerstaates über die lebenden und nicht lebenden Ressourcen des Meeres (beispielsweise Fische, Bodenschätze). Die Wirtschaftszone gehört aber nicht zum Staatsgebiet, so dass dort keine Staatsgewalt ausgeübt werden darf.Manche Länder beanspruchen diese Zone als Hochheitsgebiet, s. Wikipedia bzw. UNCLOS für weitere Details.
350 Meilen Festlandsockel
Bis maximal 350 Seemeilen vor der Küste dehnt sich der Festlandsockel aus, dessen Ausbeute ausschließlich den Anrainerstaaten zusteht. Jenseits des Festlandsockels (Schelf bis 200 m Tiefe), also auf dem Tiefseeboden, besteht keine nationale Hoheits- und Verfügungsgewalt; dort soll unter Überwachung einer speziell geschaffenen Behörde Tiefseebergbau ermöglicht werden.
Konstruktion der Grenzlinie
Ausgehend von der Basislinie wird dieser entlang eine runde Scheibe gerollt (mit dem Durchmesser der jeweiligen Zonenbreite) und der äussere Rand der Scheibe beschreibt die daraus folgende Linien.
seewärtige Kreis- und Gemeindegrenze
Kreis- und Gemeindegrenze entsprechen im Normalfall der Katastergrenze. Dies gilt auch seewärtig, wo die Katastergrenze je nach Definition auf der Küstenlinie verläuft. Die Katastergrenze gilt für admin_level=6 und admin_level=7. Dennoch sollten Küstenlinie (als Grenze der Landmasse) und die administrativen Grenzen in zwei unterschiedlichen ways erfasst werden. Zum einen kann sich die gesetzliche Definition der Katastergrenze ändern wohingegen die Landmasse (relativ) unveränderlich ist. Zum anderen gibt es Fälle, in denen sich das Gemeinde- und Kreisgebiet zur See hin über die Katastergrenzen ausgedehnt (s. u.).
Es gibt an der Küste folgende Grenzen (von klein bis gross):
- Flurstückgrenze
- Flurgrenze
- Gemarkungsgrenze
- Gemeinde-/Stadt-Grenze
- Kreisgrenze
Sie sind im Normalfall mit dem Küstenverlauf Deckungsgleich. Regelungen zu Grundstücksgrenzen an Wasserflächen finden sich in den Wassergesetzen der Länder. Für M-V im Wassergesetz ab § 50. Der festgelegte Verlauf entspricht in etwa der Küstenlinie bei mittlerem Wasserstand und ist im Kataster festgehalten. Küstengewässer und Bundeswasserstrassen liegen seewärtig der o.g. Grenzen. Sie sind sog. "ursprünglich gemeindefreie Gebiete". In besonders begründeten Fällen kann das Gemeindegebiet über die Katastergrenzen hinaus in das "ursprünglich gemeindefreie (See)Gebiet" ausgedehnt werden. Man spricht dann von der "Inkommunalisierung" dieser Flächen. Diese inkommunalisierten Flächen gehören zum Kreisgebiet, sind aber im Kataster (meist) nicht erfasst.
Da der Küstenverlauf durch Erosion, Anschwemmung, Aufschüttung, Ausbaggerungen, Baumassnahmen etc. laufend ändert, muss die Grenze von Zeit zu Zeit angepasst werden. Buhnen oder vergleichbare Hochwasserschutzbauten bilden keinen neuen Grenzverlauf. Eine grosse Seebrücke, eine neue Hafenmole und die entsprechende Hafenfläche werden oft "inkommunalisiert", sie begründet dann einen neuen Grenzverlauf. Manchmal wird aber nicht die ganze Mole oder die ganze Hafenwasserfläche eingeschlossen.
In Rostock beispielsweise wurde der Grenzverlauf von der Kommune für OSM zur Verfügung gestellt, die OSM-Karte ist dort entsprechend korrekt angepasst. Dort kann man gut erkennen, dass die Grenze weder der Küstenlinie, noch den Molen oder Hafenwasserflächen folgt.
Grenzverläufe müssen also immer aus dem Kataster gelesen werden.
Verwaltungsgrenzen: niedrigere Ebenen
Prinzipiell sollte jede Grenzlinie mit boundary=administrative und admin_level=x die niedrigstmögliche Nummer bekommen, sprich: die höchstmögliche Hierarchie-Ebene zuweisen, auch wenn sie gleichzeitig Grenze einer niedrigeren Hierarchie-Ebene ist. Das erleichtert die Darstellung der Grenze.
Die Zugehörigkeit der Grenzlinie sollte dagegen besser über Relationen gelöst werden, gerade weil eine Grenzlinie gleichzeitig zu mehreren Gebietskörperschaften auf unterschiedlichen Ebenen gehören kann, siehe auch DE:Grenze_zeichnen.
admin_level=3 wird in Deutschland nicht verwendet.
Bundesländergrenze - admin_level=4
Die Grenzen der 16 deutschen Bundesländer:
Regierungsbezirke - admin_level=5
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wird die Landesfläche aktuell in Regierungsbezirke eingeteilt.
Die Unterteilung der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt in Regierungsbezirke wurde aufgehoben. Sie leben aber teilweise als NUTS-2-Regionen weiter (bzw. wurden in Brandenburg dafür geschaffen).
Auch in den anderen Bundesländern gibt es keine Regierungsbezirke.
Die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen und der Bezirksverband Pfalz und die Struktur- und Genehmigungsdirektionen in Rheinland-Pfalz sind keine administrativen Einheiten im Sinne von boundary=administrative.
Kreisgrenzen - admin_level=6
Grenzen der Landkreise (bzw. Kreise) und kreisfreie Städte (bzw. Stadtkreise): Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (mit kreisangehörigen bzw. nicht kreisfreien Städten) unterteilt inklusive der Region Hannover und des Regionalverbandes Saarbrücken. Hinzu kommen die kreisfreien Städte, die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden.
Die beiden Stadtstaaten Hamburg und Berlin haben keine Einteilung in Kreise.
Sonderrolle "Zwei-Städte-Staat" Bundesland Bremen: Die beiden Städte Bremen und Bremerhaven haben einen Selbstverwaltungs-Status, der einer kreisfreien Stadt entspricht. Die Grenze des "stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven" zwischen den Kommunen Bremen und Bremerhaven ist daher mit admin_level=6 zu taggen.
Kommunale Ebene - Ortsgrenzen admin_level=7-9
- Siehe Hauptartikel Gemeindegrenze
Die Selbstverwaltung der Kommunen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Siehe auch wikipedia:de:Gemeinde (Deutschland)#Gemeindetypen und Bezeichnungen nach Stellung der Gemeinde im Verwaltungsgefüge
Ein Gemeindeverband ist eine als Körperschaft öffentlichen Rechts organisierter Träger von Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung auf einer Ebene oberhalb der Gemeinde. Für admin_level=7 relevant sind die Verbände unterhalb der Kreisebene.
| Land | Gemeindeliste | admin_level=7 | admin_level=8 | admin_level=9 (Selbstverwaltung Ortsteile etc.) möglich? | Gemeindeordnung etc. |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Orte mit amtl. Schlüssel und Verbänden bzw. Liste nach Typ | Gemeindeverwaltungsverband oder Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft: freiwillig, nicht flächendeckend, Bundkörperschaft: keine direkt gewählte Organe. | (Einheits-)Gemeinde / Stadt | Bei Gemeindereformen fusionierte Gemeinden können eine Ortschaftsverfassung haben, in denen die Teilorte eine gewisse Selbstverwaltung mit Ortschaftsräten und Ortsvorsteher haben. Großstädte können Bezirksverfassungen haben. | GemO |
| Bayern | Liste | teilweise Verwaltungsgemeinschaften: freiwillig, nicht flächendeckend, Bundkörperschaft: keine direkt gewählte Organe. | Gemeinde / Stadt | entfällt außer in einigen Großstädten, s.u. | GO |
| Berlin | Berlin | entfällt | entfällt, da Stadtgebiet = Bundesland: admin_level=4 | s.u. | entfällt |
| Brandenburg | Liste | Amt (als Bundkörperschaft ohne direkt gewählte Organe) und amtsfreie Gemeinden | Gemeinde / Stadt | amtsfreie Gemeinden könne Ortsteile bilden, dort können Ortsbeiräte oder Ortsbürgermeister gewählt werden | GO AmtsO |
| Bremen | Bremen, Bremerhaven | entfällt | entfällt da Städte Status ähnlich wie kreisfreie Stadt haben: admin_level=6 | s.u. | nur für Bremerhaven: VerfBrhv |
| Hamburg | Hamburg | entfällt | entfällt, da Stadtgebiet = Bundesland: admin_level=4 | s.u. | entfällt |
| Hessen | Liste | entfällt | (Einheits-)Gemeinde / Stadt | Gemeinden können Ortsbezirke einrichten mit Ortsvorsteher und Ortsbeirat | HGO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Liste | Amt (als Bundkörperschaft ohne direkt gewählte Organe) und amtsfreie Gemeinden | Gemeinde / Stadt | kreisfreie Städte und fusionierte Gemeinden können Ortsteilvertretungen bestimmen | KV MV |
| Niedersachsen | Liste | Samtgemeinde (als Gebietskörperschaft mit direkt gewählten Organen) und selbständige Gemeinden | Gemeinde / Stadt | Gemeinden können Ortschaften einrichten mit Ortsvorsteher oder Ortsbeirat | NGO |
| Nordrhein-Westfalen | Liste | entfällt | (Einheits-)Gemeinde / Stadt | Gemeinden können Bezirke (Ortschaften) einrichten mit Ortsvorsteher oder Ortsbeirat | GO NRW |
| Rheinland-Pfalz | Liste Gemeinden Verbandsgemeinden | Verbandsgemeinde bzw. verbandsfreie Gemeinde /Stadt | Ortsgemeinde | Gemeinden können Ortsbezirke einrichten mit Ortsvorsteher und Ortsbeirat | GemO |
| Saarland | Liste | entfällt | (Einheits-)Gemeinde / Stadt | Gemeinden können Ortsteile mit Ortsrat haben | KSVG |
| Sachsen | Liste | Verwaltungsgemeinschaften bzw. freie Gemeinden | Gemeinde / Stadt | Gemeinden können eine Ortschaftsverfassung haben, in denen die Teilorte eine gewisse Selbstverwaltung mit Ortschaftsräten und Ortsvorsteher haben | SächsGemO |
| Sachsen-Anhalt | Liste | Verwaltungsgemeinschaften bzw. freie Gemeinden | (Einheits-)Gemeinde / Stadt | Gemeinden können eine Ortschaftsverfassung haben, in denen die Teilorte eine gewisse Selbstverwaltung mit Ortschaftsräten und Ortsvorsteher haben | GO LSA |
| Schleswig-Holstein | Liste | Amt (als Bundkörperschaft ohne direkt gewählte Organe), amtsfreie Gemeinden und Städte | amtsangehörige Gemeinde / Stadt | Gemeinden könne Ortsteile bilden, dort können Ortsbeiräte bestimmt werden | GO SH |
| Thüringen | Liste | Verwaltungsgemeinschaften bzw. freie Gemeinden | Gemeinde / Stadt | Gemeinden können eine Ortschaftsverfassung haben, in denen die Teilorte eine gewisse Selbstverwaltung mit Ortschaftsräten und Ortsvorsteher haben | ThürKO |
Kommunale Ebene - Ortsteile - admin_level=9-11
In der Regel sollten mit admin_level=9 die Gemeindeteile mit einer gewissen politischen Selbstverwaltung (Ortsbeirat, Ortsvorsteher, ...) umfasst werden und mit admin_level=10 die Gemeindeteile ohne Selbstverwaltung. Dabei wird davon ausgegangen, dass die höhere Ebene die Selbstverwaltung trägt. In Ausnahmefällen, wie Bremen, kann dies auch anders rum sein.
admin_level=11 kann bei Bedarf für eine weitere administrative, meist nur statistische oder historische Einteilung hinzugefügt werden.
- erstmal zurückgestellt bzgl. Umsetzung. In Bayern und Berlin sind bspw. administrative und statistische Unterteilung nicht immer kompatibel ...
| Ort | admin_level=9 | admin_level=10 | admin_level=11 |
|---|---|---|---|
| Funktion: | polit. Selbstverwaltung | ohne Selbstverwaltung | statistische Unterteilung |
| In Stadt meist: | Stadtbezirk | Stadtteil | Stadtviertel |
| Baden-Württemberg | |||
| allgemein: | Stadt-/Ortsteile mit Ortschaftsverfassung | Stadt-/Ortsteile ohne Ortschaftsverfassung | u.U. weitere statistische oder historische Unterteilung |
| Großstädte: | tw. statt Ortschaftsräte Bezirksbeiräte | ||
| Freiburg im Breisgau | 8 Stadtteile mit Ortschaftsrat | 18 Stadtteile ohne Ortschaftsrat | 41 Stadtbezirke |
| Heidelberg | 14 Stadtteile mit Bezirksbeirat | entfällt | 44 Stadtbezirke |
| Heilbronn | 5 Stadtteile mit Bezirksbeirat (Biberach, Frankenbach, Horkheim, Kirchhausen, Klingenberg) | 4 Stadtteile ohne Bezirksbeirat | nicht vorhanden |
| Karlsruhe | 7 Stadtteile mit Ortschaftsrat | 20 Stadtteile ohne Ortschaftsrat | Stadtviertel |
| Mannheim | 17 Stadtbezirke mit Bezirksbeirat | entfällt | Stadtteile bzw. statistische Bezirke |
| Pforzheim | 5 Stadtteile mit Ortschaftsrat | 11 Stadtteile ohne Ortschaftsrat | ? |
| Reutlingen | 12 eingemeindete Orte Ortschaftsrat als Stadtteile, sowie Kernstadt ohne Ortschaftsrat | entfällt | Kernstadt weiter unterteilt ... |
| Stuttgart | 23 Stadtbezirke mit Bezirksbeirat | entfällt | 149 Stadtteile |
| Ulm | 9 Stadtteile mit Ortschaftsrat | 9 Stadtteile ohne Ortschaftsrat | ? |
| Bayern | |||
| allgemein: | entfällt | Ortsteile etc. | |
| Großstädte: | statistische Unterteilung korrespondiert offenbar nicht immer mit administrativer Unterteilung, erstmal nur level 9 und 10 verwenden? | ||
| Aschaffenburg | entfällt | 10 Stadtteile | |
| Augsburg | entfällt | 17 Planungsräume | 42 Stadtbezirke |
| Erlangen bzw. Erlangen | Der Zusammenhang zwischen der statistischen Unterteilung mit offenbar drei Ebenen und den offenbar nicht exakt definierten Stadtteilen verwirrt mich etwas ... Zudem haben 7 Ortsteile Ortsbeiräte. | ||
| Fürth | entfällt | 3 Stadtbezirke | 18 statistische Bezirke |
| Ingolstadt | 12 Stadtbezirke mit Bezirksausschuss | entfällt | 61 Unterbezirke |
| München | 25 Stadtbezirke | Bezirksteile | Stadtviertel |
| Nürnberg | Es existiert eine statistische Unterteilung mit 3 Ebenen (10 stat. Stadtteile, 87 stat. Stadtbezirke, 316 stat. Distrikte) und 2 weiteren Ebenen mit Block und Blockseite. Daneben in der bevölkerung gebräuchlichere Stadtteilsbezeichnungen --> ??? | ||
| Regensburg | ? | ||
| Würzburg | entfällt | 13 Stadtbezirke | 25 Stadtteile |
| Berlin | |||
| Berlin | 12 Bezirke mit Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung | 95 Ortsteile | (Ortslagen) |
| 12 Bezirke | 195 statistische Gebiete | ||
| 12 Bezirke | Bezirksregionen | ||
| Grenzziehungen von Ortsteilen, stat. Geb. und Bezirksreg. haben offenbar wenig miteinander zu tun. Vorschlag: nur Ortsteile mappen. | |||
| Brandenburg | |||
| allgemein: | Ortsteile mit Selbstverwaltung / | Ortsteile ohne Selbstverwaltung je nach Ort | ? |
| Großstädte: | |||
| Cottbus | entfällt? | 19 Stadtteile, offenbar alle ohne Selbstverwaltung? | ? |
| Potsdam | 9 eingemeindete Stadtteile mit Ortsbeiräten | 7 ältere Stadtteile ohne Selbstverwaltung | weitere Unterteilung (einheitl. Begriff?) |
| Bremen | |||
| Bremen | 5 Bezirke (ohne politische Gremien in Abweichung zu oben | 23 Stadtteile mit Ortsbeiräten (außer Häfen), gelegentlich teilen sich zwei Stadtteile ein Ortsamt, dies wird nicht dargestellt | 81 Ortsteile |
| Bremerhaven | 2 Bezirke, keine Selbstverwaltung | 9 Stadtteile, keine Selbstverwaltung | 23 Ortsteile |
| Hamburg | |||
| Hamburg | 7 Bezirke mit Bezirksversammlung | 105 Stadtteile | Ortsteile |
| Hessen | |||
| allgemein: | Ortsbezirke mit Selbstverwaltung / | Ortsteile ohne Selbstverwaltung je nach Ort | ? |
| Großstädte: | |||
| Darmstadt | 1 Stadtteil mit Ortsbeirat (Wixhausen) | 8 Stadtteile ohne Ortsbeirat | statistische Bezirke |
| Frankfurt am Main | 16 Ortsbezirke mit Ortsbeirat | 46 Stadtteile | 118 am Main) Stadtbezirke |
| Kassel | 23 Stadtteile mit Ortsbeirat | entfällt | (tw. Ortsbezirke?) |
| Offenbach am Main | entfällt | 10 Stadtteile ohne Selbstverwaltung | 19 statistische Bezirke |
| Wiesbaden | 26 Orts- und Stadtbezirke mit Ortsbeirat | entfällt | ? |
| Mecklenburg-Vorpommern | |||
| allgemein: | Ortsteile mit Ortsbeirat | Ortsteile ohne Ortsbeirat | |
| Großstädte: | |||
| Rostock | 8 Ortsämter auf 9? | 19 Ortschaftsvertretungen (Ortbeiräte) auf 10? | 31 Ortsteile auf 11? |
| Schwerin | 18 Ortsteile mit Ortsbeirat | Stadtteile | ? |
| Niedersachsen | |||
| allgemein: | |||
| Großstädte: | |||
| Braunschweig | 20 Stadtbezirke mit Stadtbezirksräten | entfällt | 74 statistische Bezirke |
| Göttingen | 9 Ortschaften mit Ortsrat | Kernstadt (ohne Ortsrat) und einige Ortschaften unterteilt in Stadtbezirke | ? |
| Hannover | 13 Stadtbezirke mit Stadtbezirksbeirat | 51 Stadtteile | ? |
| Hildesheim | 9 Ortschaftenmit Ortsrat, 1 Ortschaft mit Ortsbürgermeister | Kernstadt (ohne Ortsrat) und eine Ortschaft unterteilt in 19 Stadtbezirke | |
| Oldenburg | entfällt | Stadtteile | entfällt |
| Osnabrück | entfällt? | 23 Stadtteile, offenbar ohne Selbstverwaltung | statistische Bezirke |
| Salzgitter | 7 Ortschaften mit Ortsrat | 31 Stadtteile | ? |
| Wilhelmshaven | 2 Stadtteile als Ortschaft mit Ortsrat (Fedderwarden, Sengwarden) | 21 Stadtteile ohne Ortsrat | Stadtviertel |
| zudem: | 5 Stadtbereiche: Nord umfasst die beiden Ortschaften und 3 weitere Stadtteile. Nur statistische Einteilung, erstmal nicht mappen? | ||
| Wolfsburg | 16 Ortschaften mit Ortsrat | 40 Stadtteile | (tw. Wohnplatz/Ortslage ohne weitere Bedeutung, nicht mappen?) |
| Nordrhein-Westfalen | |||
| allgemein: | |||
| Großstädte: | |||
| Aachen | 7 Stadtbezirke mit Bezirksvertretungen | 47 Stadtteile | statistische Bezirke, offenbar inkompatibel angeordnet zu Stadtteilen? |
| Bergisch Gladbach | entfällt | 6 statistische Bezirke | Wohnplätze (Stadtteile) |
| Bielefeld | 10 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | (informelle Einteilung in Stadtteile?) | 92 statistische Bezirke |
| Bochum | 6 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 26 Stadtteile | 30 statistische Bezirke, Zusammenhang?? |
| Bonn | 4 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 9 Stadtteile? (nur statistisch) Oder 51 Ortsteile? | 51 Ortsteile? Oder 65 statistische Bezirke? |
| Bottrop | 3 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 19 Stadtteile | 17 statistische Bezirke als alternative Unterteilung?? |
| Dortmund | 12 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 62 statistischer Bezirk, außerhalb der Innenstadt oft ehemalige Ortschaft | 170 statistischer Unterbezirk |
| Duisburg | 7 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 46 Stadtteile | |
| Düsseldorf | 10 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 49 Stadtteile | |
| Essen | 9 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 50 Stadtteile | |
| Gelsenkirchen | 5 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 18 Stadtteile | |
| Hagen | 5 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 13 Stadtteile | historische Stadtteile |
| Hamm | |||
| Herne | |||
| Köln | |||
| Krefeld | 9 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 19 Stadtteile | 45 Statistische Bezirke |
| Leverkusen | 3 Stadtbezirke mit Bezirksvertretung | 13 Stadtteile | 16 Statistische Bezirke |
| Moers | |||
| Mönchengladbach | |||
| Mülheim an der Ruhr | |||
| Münster | |||
| Neuss | 28 Statistische Bezirke | ||
| Oberhausen | |||
| Paderborn | |||
| Recklinghausen | |||
| Remscheid | |||
| Siegen | |||
| Solingen | |||
| Witten | |||
| Wuppertal | 10 Stadtbezirke; bis zur Kommunalwahl 2014 soll auf 6 Bezirke umstrukturiert werden. | Verwaltungtechnisch sind alle Stadtteilgrenzen nicht existent. Daher sind die Stadtteile nur umgangssprachlich und kulturell von Bedeutung.
14 bis 18 historische Stadtteile je nach Zählweise. Uellendahl und Katernberg werden allgemein als 1 Stadteil empfunden. Die ehemalige selbstständige Gemeinde Cronenberg wird von den meisten als 1 Stadtteil betrachtet, hat aber für manche auch noch eine historische Unterteilung in 4 Stadtteile aus der Zeit vor der Eingemeidung. |
69 Quartiere für statistische Zwecke. |
| Rheinland-Pfalz | |||
| Bad_Neuenahr-Ahrweiler | 10 Ortsbezirke | 3 Stadtteile | 3 Ortsteile |
| Saarland | |||
| Sachsen | |||
| Dresden | 10 Ortsamtsbereiche, 9 Ortschaften mit Ortsamtsleiter bzw. Ortsvorsteher | 109 Gemarkungen (historische Stadtteile) | 64 statistische Stadtteile (in OSM importiert) |
| Sachsen-Anhalt | |||
| Schleswig-Holstein | |||
| Thüringen | |||
Literatur
- Martin Schwind: Lehrbuch der allgemeinen Geographie 8
- Seekarte 2920: Deutsche Seegrenzen - Deutsche Nordseeküste und angrenzende Gewässer, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
siehe auch
- WikiProject Germany/Grenzen
- international: Tag:boundary=administrative