Apolda/Beleuchtung

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Grundsätzlich sind öffentliche Straßen und Wege der Kernstadt Apolda mit Straßen- und Wegebeleuchtung versehen, auch Hauptwege von Parkanlagen und sonstigem öffentlichen Grün.


Wegen Sparzwängen wird in einigen Straßenzügen die Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden reduziert. Als Rechtsquelle dieser Maßnahme ist bekannt eine unbefristete Verfügung des Baudezernenten der Stadt Apolda, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Apolda 07/06. Darin heißt es:

"Straßenbeleuchtung

Angesichts der Haushaltslage der Stadt Apolda sind Sparmaßnahmen notwendig, um die

Pflichtaufgaben der Stadt zu sichern.

In diesem Zusammenhang wird in bestimmten Bereichen, wo die technischen Möglichkeiten

gegeben sind, die Leuchtdauer der Straßenbeleuchtung reduziert.

Konkret bedeutet das, dass im Stadtgebiet und in den Ortschaften ab dem 24.07.2006 in der

Zeit von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr im Wesentlichen jede zweite Straßenlampe abgeschaltet wird.

Schwerpunktbereiche, wie z. B. Verkehrsknoten, Innenstadt u. a. sind davon nicht betroffen, so

dass die Verkehrssicherungspflicht der Stadt erfüllt bleibt."[1]


Grundsätzlich sind betroffene Leuchten gem. Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO mit Zeichen 394 "Laternenring" gekennzeichnet. Achtung Ausnahmen!

Ausgenommen von der Kennzeichnung sind von Anfang an aus unbekannten Gründen große Teile der Leuchten im Kerngebiet von Apolda-Nord; es handelt sich da meistens um Betonmasten.

Entgegen der Veröffentlichung ist festzustellen, dass die Abschaltung täglich zu folgenden Zeiten geschieht:

von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr MESZ (Sommerzeit); von 00.00 Uhr - 4.00 Uhr MEZ (Normalzeit; "Winterzeit").

  1. Apoldaer Amtsblatt 07/06, S. 65