DE:Permissions/Denkmalschutzamt Hamburg

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Die Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt stellt einige Datenwerke (Tab "Verweise") unter der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0 öffentlich zur Verfügung. Hier die Anfrage an und die Antwort des Denkmalschutzamtes darauf, ob OpenStreetMap die Bedingungen dieser Lizenz ihrer Ansicht nach erfüllt. Antwort:

Sehr geehrter Herr Zwick,

in Absprache mit unserer IT und meiner Vorgesetzten gibt es für die Art Ihrer Verwendung von uns grünes Licht.
Also alles gut.

Mit freundlichen Grüßen,

Roman Markel
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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt
Referat Denkmalkunde
Bibliothek, Archive
Große Bleichen 30, 20354 Hamburg
 
Tel.: (040) 42824-747, Fax (040) 427924-035
E-Mail: roman.markel@bkm.hamburg.de

Anfrage:

Guten Tag,

ich bin ein freiwilliger Mitwirkender bei der OpenStreetMap, der freien Wiki-Weltkarte, und möchte mich erst einmal bedanken, dass Sie die Denkmalliste auf dem Transparenzportal Hamburg [1] unter die Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (kurz dl-de-by 2.0) [2] gestellt haben! Wir wollen die Daten aus der Denkmalliste Hamburg nun auch auf die OpenStreetMap übertragen.

Jedoch möchte ich vorher mit Ihnen eine offene Frage betreffend der Lizenz klären. Es geht um den in der Lizenz geforderten Quellenvermerk (Namensnennung):

Da in der OpenStreetMap international Daten von tausenden verschiedenen Quellen zusammengeführt werden, führen wir Quellenvermerke generell in unserem Versionsverwaltungssystem, also in den Metadaten. So ist für jede einzelne Änderung nachvollziehbar, woher genau die jeweilige Information stammt. Da die Länge der Quellenvermerke aus technischen Gründen begrenzt ist, nutzen wir hier in Abstimmung mit dem Lizenzgeber meist Ab- oder Verkürzungen. Etwa "Denkmalliste Hamburg" in diesem Fall.

Parallel dazu müssen Nutzer der OpenStreetMap-Daten als Copyright-Hinweis nur "(c) OpenStreetMap Mitwirkende" angeben. Folgt man diesem Link, kommt man unter Anderem auf eine Dokumentationsseite mit einer nach Ländern sortierten Auflistung von Quellen:  
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors . Hier werden dann auch die voll ausgeschriebenen Quellenvermerke, in der Form wie sie von der jeweilig genutzten Lizenz gefordert werden, geführt und die
Ab- bzw. Verkürzungen aufgeschlüsselt.

Beispielsweise nutzen wir Geodaten, die vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung der freien und Hansestadt Hamburg ebenfalls unter der dl-de-by-2.0 veröffentlicht sind. Diese kürzen wir in den Metadaten mit "HH LGV <Jahr>" ab und führen dann den vollen Quellenvermerk auf der genannten Dokumentationsseite [1].

Zurück zur eigentlichen Frage:
Die Lizenz selbst lässt offen, wo dieser Quellenvermerk zu führen ist.  
Auch in der FAQ [4] wird nochmal explizit erwähnt, dass der Nutzer frei darin ist, eine geeignete Stelle für den Quellenvermerk zu finden. Doch da die FAQ nicht Teil des eigentlichen Lizenztextes ist und die Art wie wir die Quellenvermerke führen eventuell überraschend sein könnte, fragen wir lieber nochmal beim Lizenzgeber nach, da wir beim Einbinden von Quellen immer auf eine absolute Rechtssicherheit achten. Die Frage an Sie also:

Ist die Art wie wir die Quellenvermerke führen (können), Ihrem Verständnis der Lizenz nach erlaubt?

Gruß
Tobias Zwick

[1] http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/denkmalliste-hamburg1?forceWeb=true
[2] https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0
[3] https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Hamburg
[4] https://www.govdata.de/faq#aufwelcheweisemussdiebedingungnamensnennungerflltwerden