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Siehe auch

 Antwort
der Bundesregierung

 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dorothee Menzner,
Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
- Drucksache 16/14045 -

 Barrierefreie Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen
Vorbemerkung der Fragesteller

 Die Barrierefreiheit von Personenbahnhöfen war bereits mehrfach Gegenstand
parlamentarischer Anfragen. Für die Fraktion DIE LINKE. unbefriedigend
waren die Antworten der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (Fragen 100 bis 103, Bundestagsdrucksache
16/12923, Seite 60 bis 63). Danach bildet die Verbesserung des barrierefreien
Zugangs zu den Bahnhöfen einen Schwerpunkt bei der Modernisierung der
ca. 2 000 Bahnhöfe im Rahmen der Konjunkturprogramme I und II der Bun-
desregierung. Trotzdem wird durch das Maßnahmenpaket in den nächsten zwei
Jahren nur bei 41 weiteren Stationen vollständige Barrierefreiheit vom Bahn-
hofsvorplatz bis auf die Bahnsteige durch neue Aufzüge und Rampen erreicht.
Dies ist mit Blick auf die geltende UN-Behindertenrechtskonvention und an-
gesichts der großen Zahl von Bahnhöfen, die noch nicht barrierefrei sind,
nicht akzeptabel.

 Beispiel Sachsen: Hier werden - so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert - 403 Verkehrsstationen betrieben,
davon sind 211, also 52 Prozent, barrierefrei. Würde das mittels Konjunktur-
programmen "erhöhte" Tempo beibehalten, wäre in Sachsen der letzte noch
nicht barrierefreie Personenbahnhof in ca. 70 Jahren mit der Umgestaltung an
der Reihe.

 Vorbemerkung der Bundesregierung

 Der Bund hat mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur
Änderung anderer Gesetze einen entscheidenden Schritt getan, um Barrieren
für behinderte und alte Menschen sowie Kinder und sonstige Personen mit
Nutzungsschwierigkeiten soweit möglich abzubauen.

 Die Zielbestimmung zur Barrierefreiheit im Eisenbahnbereich ist durch Arti-
kel 52 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Ände-
rung anderer Gesetze konkretisiert worden. Der dementsprechend geänderte
§ 2 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verpflichtet die







Eisenbahnen, Programme für die Gestaltung von Bahnanlagen und Fahr-
zeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barriere-
freiheit für deren Nutzung zu erreichen. Die im Wettbewerb am Verkehrs-
markt operierenden Eisenbahnunternehmen haben die Bedingungen für die
Herstellung der Barrierefreiheit im Einzelnen in eigener unternehmerischer
Verantwortung zu regeln und darüber zu entscheiden, welche Art Maßnah-
men zur Herstellung der Barrierefreiheit ergriffen und zu welchen Zeitpunk-
ten Investitionen von ihnen aufzubringen sind. Somit können die Aufwendun-
gen für die betreffenden Verbesserungen mit den wirtschaftlichen Belangen
der im Wettbewerb am Verkehrsmarkt operierenden Eisenbahnen in Einklang
gebracht und nach Prioritäten geordnet werden ("Bedarfsschwerpunkte"), da-
mit jeweils möglichst viele Bahnreisende von den Verbesserungsmaßnahmen
profitieren können.

 Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) hat in enger Zusammenarbeit
mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe ein Programm zur Herstellung
von Barrierefreiheit aufgestellt, das die Belange der Barrierefreiheit mit den
Möglichkeiten am Markt operierender Eisenbahnunternehmen in Einklang
bringt. Der gesamte Prozess sowie die stattgefundenen Abstimmungsgespräche
wurden durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinder-
ter Menschen intensiv begleitet. Das Programm wurde am 24. Juni 2005 vor-
gestellt.

 Sofern eine Maßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit in einem Programm
festgeschrieben ist, muss das betreffende Eisenbahnunternehmen diese ver-
pflichtend umsetzen. Die Verpflichtung wird von der zuständigen Eisenbahn-
aufsichtsbehörde überwacht.

 Der Bund schließt mit der DB Station&Service AG Sammelfinanzierungsver-
einbarungen über Investitionen in die Verkehrsanlagen der Personenbahnhöfe
ab. Die DB Station&Service AG ist auf dieser Basis ermächtigt, Bundesmittel
auch zur Finanzierung von Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit
einzusetzen.

 Auch das UN-Übereinkommen berücksichtigt, dass ein gewisser Zeitraum und
erhebliche finanzielle Ressourcen notwendig sind, um die hierin enthaltenen
wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte umfassend zu verwirklichen.
Die Vertragsstaaten sind daher gehalten, diese Rechte schrittweise und unter
Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel zu verwirklichen. Dies gilt besonders
für die Herstellung umfassender Barrierefreiheit, die nur schrittweise und unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erreicht werden
kann.

 Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche
Frage 40 (Bundestagsdrucksache 16/14064) des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert
und auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Schritte zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention II" (Bundestagsdrucksache 16/14008)
verwiesen.

 Die folgenden Antworten zu den Fragen 1 bis 5 beruhen auf Auskünften der
DB Station&Service AG. Nähere Informationen zu den Bahnhofskategorien
sind unter www.deutschebahn.com abrufbar.







1. Wie viele Personenbahnhöfe sind in Nordrhein-Westfalen derzeit (Stand
1. Januar 2009) barrierefrei, wie viele nicht (bitte aufgeschlüsselt nach
Kategorien)?

 Kategorie 1: 3 Bahnhöfe, davon 2 barrierefrei und 1 teilweise

 Kategorie 2: 13 Bahnhöfe, davon 9 barrierefrei und 4 teilweise

 Kategorie 3: 26 Bahnhöfe, davon 19 barrierefrei und 7 teilweise

 Kategorie 4: 71 Bahnhöfe, davon 57 barrierefrei und 14 teilweise

 Kategorie 5: 222 Bahnhöfe, davon 169 barrierefrei und 53 teilweise

 Kategorie 6: 231 Bahnhöfe, davon 206 barrierefrei und 25 teilweise

 2. Wie viele Personenbahnhöfe wurden in Nordrhein-Westfalen in den Jahren
2005 bis 2008 barrierefrei umgestaltet (bitte aufgeschlüsselt nach Katego-
rien)?

 Kategorie 3: 5 Bahnhöfe

 Kategorie 4: 7 Bahnhöfe

 Kategorie 5: 31 Bahnhöfe

 Kategorie 6: 21 Bahnhöfe

 3. Welche Personenbahnhöfe werden in Nordrhein-Westfalen nach derzeitiger
Planung mit Hilfe der Konjunkturprogramme bis Ende 2011 barrierefrei
sein (bitte aufgeschlüsselt nach Kategorien)?

 Kategorie 5: Marl-Sinsen

 4. Welche Personenbahnhöfe werden über das im Rahmen des Konjunktur-
programms des Bundes aufgelegte Bahnhofsprogramm hinaus in den
Jahren 2009 bis 2011 mit bzw. ohne Förderung des Bundes barrierefrei
umgestaltet (bitte aufgeschlüsselt nach Kategorien)?

 Kategorie 2: Münster Hbf, Oberhausen Hbf

 Kategorie 3: Gütersloh Hbf, Rheine, Wanne-Eickel

 Kategorie 4: Dortmund-Hörde, Herne (Aufzüge), Holzwickede, Horrem,
Krefeld Hbf, Neuss Hbf

 Kategorie 5: Altena (Westfalen), Bestwig, Coesfeld (Westfalen), Dortmund-
Aplerbeck, Dortmund-Kley, Dortmund-Oespel, Duisburg-
Großenbaum, Greven, Meerbusch-Osterath, Olsberg, Rhein-
bach, Weeze, Wickrath

 Kategorie 6: Bad Berleburg, Bad Oeynhausen, Borken (Westfalen), Eichen
(Kreis Siegen), Kottenforst

 5. Welche Personenbahnhöfe im Land Nordrhein-Westfalen werden nach der-
zeitiger Planung auch nach dem Jahr 2011 noch nicht barrierefrei sein?

 Dortmund Hbf, Köln-Messe-Deutz, Wuppertal Hbf, Bünde, Dinslaken, Haltern
am See, Leverkusen-Mitte, Opladen, Paderborn Hbf, Aachen West, Bonn-Bad
Godesberg, Brackwede, Düsseldorf Völklinger Straße, Düsseldorf Volksgarten,
Düsseldorf-Benrath, Düsseldorf-Eller Süd, Düsseldorf-Friedrichstadt, Düssel-







dorf-Gerresheim, Düsseldorf-Hamm, Düsseldorf-Oberbilk, Düsseldorf-Rath,
Essen West, Essen-Frohnhausen, Euskirchen, Gruiten, Hochdahl, Köln Süd,
Köln-Mülheim, Krefeld-Oppum, Langenfeld (Rheinland)-Berghausen, Mül-
heim (Ruhr)-Styrum, Neuss-Am Kaiser, Neuss Rheinpark-Center, Porz (Rhein-
land), Rheinhausen, Rheydt Hbf, Schwelm, Schwerte (Ruhr), Stolberg
(Rheinl.) Hbf, Wattenscheid, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Oberbarmen,
Wuppertal-Steinbeck, Wuppertal-Vohwinkel, Ahlen (Westfalen), Aldekerk,
Angermund, Arnsberg (Westfalen), Bad Honnef (Rhein), Bedburg (Erft),
Bochum-Dahlhausen, Bochum-Ehrenfeld, Bönen, Bonn-Beuel, Bonn-Mehlem,
Dieringhausen, Dormagen Bayerwerk, Dortmund-Dorstfeld Süd, Dortmund-
Huckarde, Dortmund-Kurl, Duisburg-Schlenk, Duisburg-Rahm, Düsseldorf-
Eller, Düsseldorf-Eller Mitte, Emmerich, Ennepetal, Eschweiler Hbf, Essen
Stadtwald, Essen-Borbeck Süd, Essen-Werden, Finnentrop, Friedrichsfeld
(Niederrhein), Fröndenberg, Geilenkirchen, Geldern, Gevelsberg Hbf, Gronau
(Westfalen), Haan, Hösel, Hoffnungsthal, Roisdorf, Rommerskirchen, Rösrath,
Rumeln, Sechtem, Übach-Palenberg, Witten-Annen Nord, Ahaus, Olpe

 6. Was plant der Bund an Initiativen bzw. Maßnahmen, damit auch diese
Bahnhöfe in absehbarer Zeit barrierefrei sind?

 Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist Aufgabe der Eisenbahnunter-
nehmen.

 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.