Spreewald

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Allgemeines zu Gewässern im Spreewald

Gewässerentwicklung

Die Gewässer im Spreewald, so wie sie heute existieren, sind eine Entwicklung von vielen Jahrhunderten. Sie sind das Ergebnis zum einen einer planmäßigen Anlage einzelner Gewässer über deren Veränderung durch die Natur bis hin zu Veränderungen im Zuge von Naturereignissen. Eine saubere Unterscheidung von natürlichen Gewässern und künstlichen Gewässern ist oft nicht möglich, zumal sich auch die Gewässernamen über die Zeit hinweg verändert haben.

Gewässernamen

Im Spreewald existieren für ein und dasselbe Gewässer mitunter zwei oder mehr Namen. Die ersten großen Umbenennungen fanden nach 1937 statt. Viele Namen haben heute noch ihre Verwendung im "offiziellen" Gebrauch, zugleich werden im Spreewald die ursprünglichen Namen zum Teil bis heute verwendet: z. B. als Beschilderung am Gewässer. Manchmal findet man auf amtlichen Karten beide Namen. Es ist selbst in heutiger Zeit sehr schwierig, diverse Gewässerläufe nachzuvollziehen.

Befahrung der Gewässer

Im Spreewald ist das Befahren der Gewässer mit Wasserfahrzeugen von maximal 9,5 m Länge und 1,9 m Breite zulässig und möglich. Die Gründe liegen in den Gewässerbreiten, engen Kurven und der Schleusenbeckenlänge und -breite. Außerdem ergibt sich aufgrund der Bauweise der Spreewaldkähne ein maximaler Tiefgang für Wasserfahrzeuge von ca. 60 cm (geschätzt, bauartabhängig). Im Spreewald wird unterschieden zwischen der Schiffbarkeit des Gewässers und, ob es erlaubt ist, das Gewässer zu befahren oder nicht. Diverse Gewässer sind zwar schiffbar, sind aber ganzjährig für die Befahrung gesperrt. Ist ein Gewässer schiffbar und die Befahrung erlaubt, wird nicht zwischen kommerzieller und privater Nutzung unterschieden. Es findet lediglich eine Unterscheidung nach Motorbetrieb ja/nein/Bergfahrt statt.

Infos zu Gewässereigenschaften

An den Gewässern ist zu beachten, daß Sandbänke auftreten können, vor allem bei engen und stark mäandrierenden Gewässerabschnitten. Ferner können Bäume und Baumstümpfe ins Wasser ragen oder im Wasser liegen.

Allgemeine besondere Befahrungsregeln

Derzeit ungeklärtes Tagging:

- Gewässer, die nur von land- und forstwirtschaftlichen Booten befahren werden dürfen

Vorläufig kann: access=no + boat=agricultural;forestry verwendet werden.

- Gewässer, die zeitlich beschränkt für Sportboote gesperrt sind

Die Variante: "canoe=yes + canoe:conditional=no @ (11:00-16:00)" umfasst es nicht ganz, da canoe=* nicht alle Sportbootkategorien umfasst.

-Gewässer, die in der Zeit vom 1. Januar bis 30.Juni eines jeden Jahres gesperrt sind und generell für alle Sportboote gesperrt sind

Vergleiche Forum: [1]

Besondere Befahrungsregeln für den Motorbetrieb

Grundsätzlich gilt eine Geschwindigkeit für alle Wasserfahrzeuge von 6km/h. Einige Abschnitte haben eine örtlich, davon abweichende Ausschilderung. Das Befahren mit motorbetriebenen Spreewaldkähnen ist grundsätzlich untersagt.

Vom Verbot freigestellte Gewässerabschnitte

  • Hauptspree von Kreuzspree bis Abzweig Zeriasfließ
  • Zerniasfließ von Abzweig Hauptspree bis Mündung Zerniasfließ in Hauptspree
  • Hauptspree von Zufluss Zerniasfließ bis Wehr Leibsch
  • Kreuzspree von Hauptspree bis Schutzgraben
  • Hauptspree von Zufluss Bürgerfließ in Hauptspree bis Abzweig Kreuzspree von Hauptspree
  • Nordumfluter von Nordfließ bis Einmündung in Hauptspree
  • Burg-Lübbener Kanal von Barzlinschleuse bis Nordumfluter
  • Puhlstrom von Unteres Puhlstromwehr bis Spree oberhalb Leibsch

Für einige Gewässerabschnitte gelten besondere Regelungen, die im folgenden genannt werden.

Nur mit Ausnahmegenehmigung befahrbare Abschnitte (motorboat=privat)

  • Hauptspree von Burg, Mühle bis Unteres Radduscher Kahnfahrt
  • Burg-Lübbener Kanal von Kalkofenschleuse bis Barzlinschleuse

Motorkraft nur Bergfahrt erlaubt (=gegen die Strömung)

boat=yes + motorboat:forward=no + motorboat:backward=yes + maxspeed=6

  • Puhlstrom von Hauptspree/ Dümmecke bis Quaasspree
  • Puhlstrom von Schiwamstrom bis Unteres Puhlstromwehr
  • Schnelle Kathrin von Zerniasfließ bis Schiwanstrom
  • Pfahlspree von Langes Horstfließ bis Wasserburger Spree
  • Wasserburger Spree von Pfahlspree bis Schleuse Groß Wasserburg

Motorkraft nur Bergfahrt erlaubt (=gegen die Strömung) mit einer Geschwindigkeit von 4km/h

boat=yes + motorboat:forward=no + motorboat:backward=yes + maxspeed=6 + maxspeed:motorboat=4

  • Randkanal von Schleuse Groß Wasserburg bis Köthener See
  • Großes Fließ von Wehr 116 bis Burg-Lübbener Kanal

Motorkraft nur Bergfahrt erlaubt (=gegen die Strömung) nach 17 Uhr

boat=yes + motorboat=no + motorboat:backward:conditional=yes @ (17:00-08:00) + maxspeed=6

  • Südumfluter von Untere Radduscher Kahnfahrt bis Uska Luke

Motorkraft nur Bergfahrt erlaubt (=gegen die Strömung) nach 17 Uhr mit 4km/h

boat=yes + motorboat=no + motorboat:backward:conditional=yes @ (17:00-08:00) + maxspeed=6 + maxspeed:motorboat=4

  • Untere Radduscher Kahnfahrt von Südumfluter bis Hauptspree

Motorkraft nur Bergfahrt bei ungünstigen Strömungsverhältnissen erlaubt (=gegen die Strömung) mit 4km/h

boat=yes + motorboat:forward=no + motorboat:backward:yes + maxspeed=6 + maxspeed:motorboat=4 + description=Befahrung mit Motorkraft nur bei ungünstigen Stömungsverhältnissen nach festgelegten Regeln erlaubt, sonst nur ohne Motor.

  • Schiwanstrom von Schnelle Kathrin bis Puhlstrom


Da bei einigen der Regelungen zwar eine Startzeit der Begrenzung angegeben wurde (=17.00 Uhr) aber keine Endzeit der Regelung, wurde erst mal pauschal 8.00 Uhr als Ende angenommen.

Zusätzlich zu den unten genannten besonderen Befahrungsregeln sind u.a. Fahrzeuge der Biosphärenreservatsverwaltung, der Wasser- und Bodenverbände, der Forstverwaltung, der oberen Verkehrsbehörde, der Polizei, der Streitkräfte, des Bundesgrenzschutzes, des Zolldienstes, der Feuerwehr, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Unterhaltungspflichtigen un Wasserrettungsfahrzeuge einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft im Rettungseinsatz vom Motorverbot befreit. Ergänzend gibt es personengebundene Befreiungen vom Motorverbot.

Links zu Gewässerangaben Brandenburg und den Spreewald betreffend

Grundstzliche Startseite mit entsprechenden Infomationen: [2]

Verzeichnis der Gewässer I. Ordnung (incl. Sonstiger Binnenwasserstraßen des Bundes) [3]

Landesschifffahrtsverordnung mit allen Schiffbaren Landesgewässern Brandenburgs: [4]

Klassifizierung der Schiffbaren Landesgewässer in Brandenburg (Die Klassifizierungen gelten nicht für den Spreewald): [5]

Mit Motor befahrbare Gewässer im Spreewald: [6]

Normierung Spreewaldkähne/ Personenkähne: [7]

Gewässernamen im Spreewald: Köhler, Felix: Die Veränderungen des hydrographischen Netzes im Spreewald im Wandel der Zeiten. Coburg 1934

Gewässer im Spreewald

-Unterspreewald

-Oberspreewald

-Zuflüsse zum Spreewald