User:Langläufer/Kraftfahrstraße landw Verkehr frei

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Für Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) gilt laut §18 StVO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein.

Mit Zusatzzeichen 1026.36 gilt für landwirtschaftlichen Verkehr abweichend: (Quelle https://lu-web.de/redaktion/news/lof-verkehr-frei/) Es dürfen Fahrzeug inkl. Anhänger mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 40km/h dort fahren. Fahrzeug und Ladung können über 4 m hoch geladen werden werden. Die Gesamtbreite mit Ladung darf bis 3 m betragen.

Das Zusatzzeichen entfaltet also nicht die gleiche Wirkung wie unter dem Zeichen 250 Durchfahrt verboten oder 260 Durchfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art verboten.

In OSM gibt es verschiedene Versuche dies abzubilden

agricultural=yes

Erlaubnis für langsame Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge oder Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen)

access:conditional = yes @ agricultural

Sollte landwirtschaftlichen Verkehr freigeben, es ist jedoch unklar inwiefern die minspeed und maxwidht/height Beschränkungen davon betroffen wären.

motorroad:conditional = no @ agricultural

Würde alle Sonderregeln für Kraftfahrstraßen aufheben (siehe §18 StVO)

minspeed:conditional 40 @ agricultural, maxwidth:conditional, maxheight:conditional

diese Option ist sehr umständlich und die Bedeutung des Tag minspeed ist umstritten

Als vorläufige Lösung verbleit einfach das Verkehrzeichen an der Straße zu erfassen.

motorroad=yes traffic_sign=DE:331.1,1026-36