DE:Luftbilder aus Sachsen

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Unter http://www.landesvermessung.sachsen.de/inhalt/produkte/luft/luft_nutz.html sind die Nutzungsbedingungen für die Luftbilder des GeoSN (Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen) nachzulesen.

Nutzungsbedingungen

  1. Die Luftbilder werden abgegeben, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
  2. Sie unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt [...] und dürfen nur mit Erlaubnis des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
  3. Vervielfältigungen durch [...] natürliche Personen zum ausschließlich eigenen, nichtgewerblichen Gebrauch bedürfen nicht dieser Erlaubnis.
  4. Als Vervielfältigung gelten die Herstellung von Mehrfertigungen von Daten, auch in bearbeiteter Form, insbesondere durch [...] Digitalisierung, Scannen, Speicherung zur Mehrfachnutzung oder Speicherung auf Datenträger.
  5. Keiner Erlaubnis bedarf die Bearbeitung von Informationen aus dem amtlichen Vermessungswesen im Zusammenhang mit der Erfassung und Verwaltung von Geodaten im Sinne des § 4 Abs. 1 SächsGDIG (Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz).
  6. Anwendungsbereich des SächsGDIG, §3: "Dieses Gesetz gilt für [...] Behörden des Freistaates Sachsen und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts".
  7. § 4 Abs. 1 SächsGDIG im Wortlaut: Bei der Erfassung von Geofachdaten sind die amtlichen Geobasisdaten im Sinne von § 8 Abs. 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) [...] in der jeweils geltenden Fassung, zu nutzen.
  8. § 8 Abs. 2 SächsVermKatG im Wortlaut: Amtliche Geobasisdaten sind aus der Landesvermessung die Daten der Digitalen Landschafts- und Geländemodelle, der Digitalen Orthophotos, des Landeskartenwerks sowie des geodätischen Raumbezugs.

Nutzung für OSM

  • Früherer Stand:
    • Einer Nutzung der Luftbilder für die Digitalisierung für OpenStreetMap steht somit insbesondere Punkt 2 entgegen
    • Eine Stellungnahme seitens des GeoSN existiert nicht.
    • Damit die Luftbilder für die Digitalisierung für OpenStreetMap genutzt werden können, wäre eine Änderung der Nutzungsbedingungen der Luftbilder insbesondere in Punkt 3 nötig. Hier müssten die Einschränkungen des Erlaubnisvorbehaltes klarer geregelt sein. Insbesondere müsste bei den Einschränkungen des Erlaubnisvorbehaltes der Fall der Nutzung der Luftbilder durch natürliche Personen für die Digitalisierung von Geodaten geregelt werden.
    • Weiterhin käme eine Änderung des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes (SächsGDIG) in Frage, die dessen Anwendungsbereich nicht nur auf Behörden und Anstalten/Körperschaften des öffentlichen Rechtes beschränkt. Dies ist somit letztendlich eine politische Entscheidung.
    • Beispielgebend für die Nutzung amtlicher Luftbilder könnte die Open Data Initiative des Freitstaates Bayerns sein, die Luftbilder in begrenzter Auflösung für die private und geschäftliche Nutzung frei gibt: http://vermessung.bayern.de/aktuell/archiv/473.html (http://www.geobranchen.de/index.php?option=content&task=view&id=4763)
  • Akteller Stand:

Quellen

URLs