GeoSN Open Data

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Zu Jahresbeginn 2016 hat der  Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) INSPIRE-konforme Datensätze unter der Datenlizenz Deutschland 2.0 (Namensnennung) freigegeben. Diese Lizenz ist aufgrund der Vererbungsproblematik inkompatibel zu der OSM Teilnehmervereinbarung.

Jedoch hat sich seitdem aufgrund von Veränderungen der Vermessungskostenverordnung sowie deren Auslegung seitens GeoSN eine Möglichkeit ergeben, bestimme WMS-Dienste für die OSM-Datenerhebung nutzen zu können.


Rechtliche Grundlagen

Die unter Datenlizenz Deutschland - Namensnennung freigegebenen Rohdaten und Dienste sind zwar weiterhin nicht für OSM nutzbar, aber GeoSN hat unter der Vorgangsnummer GSZ#20170105106964 mitgeteilt:


Mit der Änderung der 2. Sächsischen Vermessungskostenverordnung im Sommer 2016 sind die vom GeoSN bereitgestellten WMS bis auf zwei Ausnahmen (WMS ALKIS und WMS Bodenrichtwerte) uneingeschränkt nutzbar (bis auf den Copyrightvermerk). Dies wird auch in den nachfolgend von mir noch mal angeführten Rechtsgrundlagen sichtbar (siehe fette Markierung). Bezüglich der von Ihnen angegebenen Verwendung des WMS-DOP zur Kontrolle und Ableitung von Daten für OSM sehe ich daher keine Einschränkung in der Nutzung durch OSM. Da eine Veröffentlichung oder Weitergabe der Luftbilddaten nicht erfolgt, ist der gemäß Nr. (4) zu verwendende Quellenvermerk nicht relevant.

Rechtsgrundlagen

Für die Nutzung der Geodatendienste des GeoSN sind folgende Rechtsgrundlagen maßgebend:

  • Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG), insbesondere Bestimmungen des § 13 Abs. 1
  • Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO), insbesondere Bestimmungen des § 4 Abs. 3 zum Quellenhinweis
  • Zweite Sächsische Vermessungskostenverordnung (2. SächsVermKoVO), insbesondere Bestimmungen der Tarifstelle 1.2.6 der Anlage 1

Nutzungsbedingungen für Geodatendienste

Für die Nutzung der vom GeoSN über Geodatendienste bereitgestellten Informationen des amtlichen Vermessungswesens gelten folgende Bestimmungen.

1. Geodatendienste, deren Zugänglichmachung und Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung kostenfrei sind (2. SächsVermKoVO Anlage 1 Tarifstelle 1.2.6)

(1) Die Geodatendienste sind über die URL ohne Beschränkung zugänglich.

(2) Die Erlaubnis zur Nutzung wird uneingeschränkt erteilt.

(3) Die Informationen dürfen bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht sowie an Dritte weitergegeben werden.

(4) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist gemäß § 4 Abs. 3 SächsVermKatGDVO folgender Quellenvermerk zu verwenden: „Quelle: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Jahr“.

Freigegebene WM(T)S-Dienste

Auf Nachfrage wurde seitens GeoSN nochmals unter der gleichen Vorgangsnummer wie oben bestätigt, dass die OSM-Community folgende WMS für das Editieren benutzen darf (gilt natürlich auch für WMTS):

  • WMS WebAtlasSN (verschiedene Ebenen, auch Gebäudeumringe, Hausnummern, Verwaltungsgrenzen, Gewässer, ...)
  • WMS Topographische Karten (insbesondere DTK10)
  • WMS Digitale Orthophotos (RGB, CIR, PAN)

Wie oben erwähnt ist zwar keine direkte Namensnennung erforderlich, aber aus Gründen der Nachvollziehbarkeit sollte im Änderungssatz der entsprechnde Dienst angegeben werden, z.B GeoSN WMS DOP 2017


Wichtiger Hinweis

OpenStreetMap entstand u.a. auch, weil die amtlichen Kartenwerke fehlerhaft und veraltet waren. Es ist nicht das Ziel, amtliche Karten 1:1 ohne weitere Ortskenntnisse und/oder Luftbildkontrolle großflächig abzumalen, da dann auch alle Fehler übernommen werden. Dies gilt insbesondere für die Wald- und Feldwege.

Siehe auch