OpenHistoricalMap/Projects/Switzerland/GL/Highways

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This project describes the evolution of highway network in Swiss Canton of Glarus.

Legislation

§ 1. Sämmtliche Landstraßen, die in § 2 bezeichneten Gemeinde- und Korporationsstraßen, sowie die Landesfußwege und Gebirgspässe des Kantons Glarus, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, stehen unter der Oberaufsicht der kantonalen Baudirektion bezw. des Regierungsrathes.

§ 2. Es sind dieselben in 3 Klassen eingetheilt. In die erste Klasse gehören:

  • 1) Die Hauptstraße von der Schwyzergrenze am Ußbühl über Bilten bis Niederurnen.
  • 2) Die Hauptstraße von Niederurnen über Näfels bis Netstalergrenze und Abzweigungen nach Mollis.
  • 3) Die Hauptstraße von Niederurnen bis Ziegelbrücke.
  • 4) Die Biäschenstraße.
  • 5) Die Straße von der Näfelser-Netstalergrenze bis Glarus.
  • 6) Die Straße von Mollis nach Netstal.
  • 7) Die Straße von Mollis nach Mühlehorn.
  • 8) Die Straße von Glarus über Schwanden durch den Eschentagwen über Häkingen bis zur evang. Kirche in Linthal.
  • 9) Die Straße von Schwanden über Haslen nach Häzingen.
  • 10) Die Straße von Schwanden nach Elm bis zum Erbsthürli.

In die zweite Klasse gehören:

  • Die vom Staate subventionirten und allfällig zu subventionierenden Gemeinde- und Korporationsstraßen.

In die dritte Klasse gehören: