Attribuierung von Straßen in Deutschland

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Grundsätzliches für alle Straßen

Einstufung

Bei der Unterscheidung zwischen den Attributen highway=primary, highway=secondary und highway=tertiary insbesondere sind die Verwaltungsklassen Bundesstraße, Landes-/Staatsstraße und Kreisstraße nur eine Richtschnur! Hier geht es um die jeweilige Verkehrsbedeutung, siehe Beispiele . Die Verwaltungsklassen werden über Relationen referenziert.

Bezeichnung

Straßennummerpfosten

Jede klassifizierte Straße wird durch eine Buchstaben/Ziffernkombination gekennzeichnet. Der Buchstabe K steht für Kreisstraße, L für Landesstraße, B für Bundesstraße und A für Autobahn. Nach einem Leerzeichen folgt die Straßennummer. Die Klassifizierungstufe und die Straßennummer sind ersichtlich von Stationierungen (Kilometersteinen), von Leitpfosten, von der Hinweisbeschilderung, von Schildern über den Vorfahrtszeichen und aus amtlichen Karten. Das Bild rechts zeigt die Kreisstraße 28.

Für jede klassifizierte Straße soll eine Routenrelation erstellt werden. Dieser Relation ist die Straßenbezeichnung als Referenz zuzuweisen:

Für die Straßenklassen WikiProject Germany/Autobahn, Bundesstraße, Landesstraße und Kreisstraße sind Wiki-Projektseiten eingerichtet.

Durch Anlage weiterer Relationen können z.B. die Verlaufe der Europastraßen oder von Wanderwegen dargestellt werden:

In Sachsen stehen „S“ und in Bayern „St“ für Staatsstraße; Kreisstraßen haben das Autokennzeichen des Landkreises anstelle des Buchstaben K.

Namen

Normalerweise werden Straßennamen nur innerorts verwendet. Bei erkennbarer Beschilderung wird der Name natürlich auch außerorts getaggt.

Getrennte Linien

Wege mit getrennten Fahrbahnen sollten durch zwei Linien dargestellt werden. Dies gilt besonders für Autobahnen und Schnellstraßen, kann aber auch andere Wege betreffen. Straßennahe Radwege und Bürgersteige können an der Straßen-Linie beschrieben oder aber als eigene Linie angelegt werden. Die Knotenpunkte der parallelen Linien sollen nebeneinander angeordnet werden, um ein ansprechendes Kartenbild zu erhalten.

Map dual carriageway.png

Generell sind getrennte Linien zu verwenden, wenn es baulich nicht möglich ist zu wenden, den Weg zu überqueren oder unmittelbar vom Bürgersteig bzw. Radweg auf die Fahrbahn zu wechseln. Selbst wenn es einzelne Wende-, Querungs- oder Verbindungsstellen gibt, sollte man getrennte Linien zeichnen. Diese Stellen sind dann gesondert einzuzeichnen, damit Routingprogramme Ziele oder Straßeneinmündungen auf der anderen Straßenseite erreicht werden können. Ist ein solcher Wechsel kontinuierlich möglich, sollte eher keine separate Linie gezeichnet werden.

Baulich getrennte Fahrbahnen begründen andere Höchstgeschwindigkeiten. Vormals sind Straßen mit doppelter Mittellinie fälschlich getrennt kartiert worden. Gelegentlich könnten diese wieder zu einer Linie vereint werden, wenn dabei auf bereits erfasste Merkmale geachtet wird, insbesondere auf Relationen und die verbotene Überfahrt der Mittellinie. Dies kann mit den Fahrspuren sowie den erlaubten Fahrspurwechsel erfaßt werden.

Standardwerte gemäß StVO

Standardwerte für Deutschland sind in dieser Relation erfasst (nicht sehr übersichtlich).

Außerorts

Autobahnen

Zeichen 330: Autobahn (Beginn)
Autobahn

Empfohlene Attribute für Autobahnen: highway=motorway oneway=yes

Anschlussrampen / Autobahnkreuze / Autobahnauffahrten

Empfohlene Attribute für ein Autobahnkreuz: highway=motorway_link oneway=yes ref=Nummer der Zielautobahn

Die durchgehenden Autobahnpfade sollten weiterhin als solche gekennzeichnet werden. Nur die Verbindungswege zwischen den Autobahnen („Kleeblätter“) sollten als „motorway_link“ gekennzeichnet werden.

Autobahnauffahrten sollten ab dem Autobahnschild als „motorway_link“ gekennzeichnet werden. Hier sind Passagen mit Gegenverkehr durchaus möglich. Typischerweise ist das der erste Abschnitt nahe der untergeordneten Straße ab dem Autobahnschild, wenn er als Doppelfahrbahn mit durchgezogener Linie ausgeführt ist. Bitte bei den Auffahrten ganz allgemein genau auf die Richtung der Segmente und die Vergabe des Attributs "oneway" achten!

Einfädelspuren (Beschleunigungsstreifen) sollten wie sonstige Sonderfahrspuren (z.B. Abbiegespuren) behandelt - und nicht als eigene Linien eingetragen werden. Der Knotenpunkt sollte dort gesetzt werden, wo sich Zubringer und Autobahn treffen. Das ist bei Einfahrten der Anfang der Einfädelspur und bei Ausfahrten deren Ende.

Damit eine Navigationssoftware richtig ansagen kann, „Verlassen Sie hier die A 2 nach rechts auf die A 7“, muss der Motorway-Link von der A 2 auf die A 7 bereits als „A 7“ benannt werden.

Europastraßen

Zeichen 410 - Nummernschild für Europastraßen, StVO 1992.svg

Die Europastraßen sind eine Routengruppen, die zusätzlich zur staatlichen Benennung auf klassifizierten Straßen verläuft, die zusätzlich als Europastraßen gekennzeichnet sind, zum Beispiel „E 5“. Auch diese Angabe kann als Referenz erfaßt werden.

Schnellstraßen

Werden amtlich als Autobahnähnliche Straßen bezeichnet und ähneln in Bauweise und Beschilderung den Autobahnen. Wo solche Straßen über längere Strecken kreuzungsfrei und getrennt sind, werden die Pfade beider Fahrtrichtungen so gekennzeichnet: highway=trunk oneway=yes

Für die Auffahrten (highway=trunk_link) gilt das zu Autobahnauffahrten Gesagte entsprechend.

Zeichen 331: Kraftfahrstraße (Beginn)

Meistens sind diese Schnellstraßen zusätzlich als Kraftfahrstraße festgesetzt. Dies ist mit motorroad=yes zu mappen. Auch das Fehlen dieser Ausweisung sollte mit motorroad=no festgehalten werden, damit deutlich ist, dass hier auch langsamere Fahrzeuge zugelassen sind.


Kraftfahrstraßen

Eine Kraftfahrstraße ist eine Unterform einer anderen Straßenklasse. Sie erhält zusätzlich zur passenden Angabe highway=* die Kennzeichnung:

motorroad=yes

Grundsätzlich kann jede Straße von der Bundesstraße bis zur Gemeindestraße als Kraftfahrstraße ausgeschildert sein. Sie ist dann nur für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Zu Fuß Gehende oder Rad Fahrende dürfen Kraftfahrstraßen nicht betreten oder befahren. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten. Ansonsten ist für sie jedes Betreten und Befahren verboten.

Als Tempolimit gilt:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften
    • das geltende Tempolimit für innerörtliche Straßen,
    • bzw. die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit, geltend für alle Fahrzeugearten.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften
    • mit Fahrbahnen, die nicht durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, die Höchstgeschwindigkeiten, wie sie für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften gelten
    • mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen von der Gegenfahrbahn getrennt sind, die Höchstgeschwindigkeiten, wie sie für Autobahnen gelten
    • bzw. die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten bis maximal zur ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeit

Bundesstraßen

Zeichen 401.svg

Bundesstraßen bilden unterhalb der Autobahnen die zweite Ebene des flächendeckenden Straßenverkehrsnetzes. Der Ausbauzustand ist sehr unterschiedlich und reicht von autobahnähnlichen Schnellstraßen bis hinunter zu einfachen Straßen mit vielen Ortsdurchfahrten.

Bundesstraßen sind über ihre Nummer (B xxx, wobei xxx 1- bis 3-stellig) zu identifizieren, die auf Wegweisern, Voranzeigern, Vorfahrtszeichen angegeben wird. Auch auf Autobahnen wird bei der Ausfahrtsbeschilderung auf kreuzende Bundesstraßen hingewiesen.

Falls eine geringere Verkehrsbedeutung nicht etwas anderes nahelegt, sind Bundesstraßen, die keine Schnellstraßen sind, so zu kennzeichnen:

Landesstraßen

Landesstraßen (Staatsstraßen in Bayern und Sachsen) dienen dem zwischenregionalen Verkehr und werden zumeist von den Ländern  unterhalten. Sie sind, falls keine abweichende Verkehrsbedeutung vorliegt, wie folgt zu kennzeichnen:

In Österreich und im Saarland gibt es Landesstraßen erster und zweiter Ordnung - die Landesstraßen zweiter Ordnung erkennt man an ihrer höheren Nummer (in Österreich ab L 1000, im Saarland ab L 200). Sie entsprechen den Kreisstraßen und sollten deshalb auch als solche gekennzeichnet werden.

Kreisstraßen

Kreisstraßen dienen dem Verkehr innerhalb eines Kreises und gewährleisten zusammen mit Landesstraßen die Anbindung an den überregionalen Verkehr.

Nebenstraßen

Die Nebenstraßen oder Gemeindeverbindungsstraßen verlaufen außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Sie verbindet benachbarte Gemeinden oder die Ortsteile einer Gemeinde miteinander. Gemeindestraßen gelten straßenrechtlich als nicht klassifiziert und haben üblicherweise keine Kilometrierung.

Wenn keine abweichende Verkehrsbedeutung vorliegt, ist folgende Kennzeichnung angemessen:

Wenn die Gemeindeverbindungsstraße mindestens vier Meter breit ist und dem Durchgangsverkehr dient, ist folgende Kennzeichnung angemessen:

Dergleichen sollte möglichst bis zur nächsten höherklassigen Straße durchgezogen werden, auch innerorts.

Sonstige untergeordnete Straßen

Darunter fallen alle sonstigen öffentlichen Straßen und Fahrwege, die dem Ausbauzustand der Gemeindestraße entsprechen. Dies können auch landwirtschaftliche Wirtschaftswege sein, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind.

Bei Straßen ohne festen Straßenbelag ist neben der Klassifizierung (z. B. unclassified, tertiary, ...) auch die Angabe der Oberfläche wichtig, wie z. B. surface=unpaved. Für nicht öffentliche unbefestigte Wege ist zusätzlich access=private zu verwenden.

Landschaftlich schöne Straßen können mit scenic=yes gekennzeichnet werden.

Straßen, die als „nur geländegängige Fahrzeuge“ ausgewiesen sind, können mit 4wd_only=yes gekennzeichnet werden.

Erschließungswege zu einzelnen Häusern

Nicht öffentliche Zufahrtswege müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Beispiel:

Zufahrtstraße zu einer Almwirtschaft, die nur der Inhaber und dessen Bedienstete mit motorisierten Fahrzeugen befahren dürfen:

Wirtschaftswege

Zeichen 260.svg

Zusatzzeichen 1026-38.svg

Diese Feldwege, Forstwege und Waldwege sind auszuzeichnen mit:

 + motor_vehicle=agricultural;forestry Falls für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt
 + surface=compacted Oberflächenmaterial, z.B. Mineralgemisch
 + name=Beispielweg

Manche Renderer erkennen nur den Tracktype. Darum ist es sinnvoll, ihn und Oberflächenmaterial anzugeben.

Wirtschaftswege müssen breit genug für mehrspurige Kraftfahrzeuge sein, für schmalere Pfade siehe Fuß- und Radweg.

Wanderwege und Radfernwege

Siehe auch Wanderwege, Radfernwege, Mountainbikewege

Innerorts

Hauptstraßen

Hauptstraße

Der Begriff „Hauptstraße“ kann keiner festen Kategorie zugeordnet werden, da er maßgeblich von der Größe des Ortes abhängt, in dem sich die Straße befindet. In einem sehr kleinen Dorf kann highway=residential sinnvoll sein, während in größeren Orten oft die durchlaufenden Bundesstraßen das Hauptstraßennetz bilden.

Wichtig ist, dass beim Übergang in den Ortsbereich kein Sprung in der Straßenklasse auftritt. Die Straße übernimmt also am Ortseingang üblicherweise die Klasse der zuführenden Straße. Wenn ein highway=unclassified innerorts zur Hauptstraße wird, ist innerorts ebenfalls unclassified zu wählen.

In sehr großen Städten, in denen die Bundesstraßen ihre ursprüngliche Bedeutung verloren haben, kann von der strikten Regel highway=primary = Bundesstraße abgewichen werden, wenn die Bundesstraßen kein vollständiges Hauptstraßennetz mehr ergeben. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, auffällige Lücken mit primary zu schließen. Ringstraßen in größeren Städten sind teilweise als eigene Bundesstraßen klassifiziert (R-Nummern), und sind dann eindeutig auf primary abzubilden.

Durchgangsstraßen

Durchgangsstraßen werden in erster Linie vom Durchgangsverkehr genutzt, haben aber typischerweise auch Anwohnerverkehr. Auf ihnen ist in der Regel 50 km/h, relativ selten 60 km/h erlaubt. Typisches Kennzeichen für Durchgangsstraßen ist der bessere Ausbauzustand im Vergleich zu Anliegerstraßen, der auch bis zu mehrspurig mit getrennten Fahrtrichtungen reichen kann. Weitere Kennzeichen betreffen Vorfahrtsregelungen, Kreuzungsausbau oder Beschilderung.

Mehrspurige Durchgangsstraßen, die auch dem überegionalen Durchgangsverkehr dienen, sind typisch für:

Vorfahrtsberechtigte Durchgangsstraßen, die lediglich ein Stadtviertel oder ein Wohngebiet erschließen, sind typisch für:

Nicht vorfahrtsberechtigte Durchgangsstraßen können eingetragen werden als:

Anliegerstraße

Anliegerstraße

Diese Straßen in besiedelten Gebieten sind dadurch gekennzeichnet, dass

  • sich auf wenigstens einer Seite Häuser befinden,
  • es sich um kleine Straßen handelt,
  • es Parkmöglichkeiten gibt (manchmal nur für Anwohner),
  • es einen eigenen Fußgängerbereich gibt (Bürgersteig),
  • es nur unerheblichen Durchgangsverkehr gibt.

Bei Anliegerstraßen gilt meist die Vorfahrtsregel „rechts vor links“, auch Kreisverkehre kommen vor. Ein anderes Kriterium sind Tempo-30-Zonen, die bevorzugt Gebiete mit Anliegerstraßen umschließen. Nicht erforderlich für eine Anliegerstraße ist das Zusatz-Verkehrszeichen „Anlieger frei“.

Größere (Vorfahrts-)Straßen mit anliegenden Häusern sollten als Durchgangsstraße (primary, secondary, tertiary oder unclassified) markiert werden.

Empfohlenes Attribut für Anliegerstraßen:


Bei Einbahnstraßen, die in Gegenfahrtrichtung mit dem Fahrrad befahren werden dürfen:

  • oneway=yes
  • oneway:bicycle=no Fahrräder sind in Gegenrichtung zugelassen
  • cycleway=opposite Fahrräder sind in Gegenrichtung zugelassen (zusätzlicher älter Key für bessere Kompatibilität mit Routenberechnungsprogrammen)
  • Sind in der Einbahnstraße Fahrradwege oder -spuren markiert, können sie wie folgt angegeben werden:
    • highway=* + oneway=yes + oneway:bicycle=no + cycleway:right=lane + cycleway:left=opposite_lane: Fahrräder sind in Gegenrichtung zugelassen und es gibt links und rechts der Straße Fahrradspuren – rechts (in Richtung des OSM-Weges gesehen) in Fahrtrichtung der Einbahnstraße, links entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße.
  • Folgende ältere Keys für Radwege können zusätzlich vergeben werden:

Verkehrsberuhigter Bereich / Wohnstraßen

Verkehrsberuhigter Bereich

Der  verkehrsberuhigte Bereich wird zu Beginn durch das Verkehrszeichen 325 und am Ende des Bereichs durch das Verkehrszeichen 326 gekennzeichnet.

Ohne weitere Abwägung können diese Strecken ausgezeichnet werden mit:

Umgangssprachlich wird ein verkehrsberuhigter Bereich oft als „Spielstraße“ bezeichnet. Dieser Begriff existiert in der Straßenverkehrsrecht in einem anderen Sinn und sollte daher vermieden werden. In Österreich lautet die offizielle Bezeichnung „Wohnstraße“.

Sonstige untergeordnete Straßen

Kleinere Innerortsstraßen, die den Kriterien der Wohnstraße nicht entsprechen, z.B. weil keine Bebauung vorhanden ist – oft in Außenbereichen oder in reinen Industrie-/Gewerbegebieten.

Zufahrtswege

Zufahrtswege zu einzelnen Häusern, zu Parkplätzen o.Ä. können als highway=unclassified (etwas größer) oder highway=service (etwas kleiner) eingetragen werden. Brauchbare Faustregel: Auf Service-Wegen passen keine zwei Autos aneinander vorbei.

Fahrradstraße

Empfohlene Tags für eine mit Zeichen 244 ausgeschilderte Fahrradstraße:

Zusätzliche Attribute:

Zeichen 244.1: ausgeschilderte Fahrradstraße

Fuß- und Radweg

Ausgeschilderter Fußweg - Gebot (Zeichen 239)

Empfohlene Tags für einen ausgeschilderten Fußweg (nur eine Variante verwenden):

Egal ob man sich für highway=footway oder highway=path entscheidet, das Zugangsattribut foot=designated sollte in jedem Fall gesetzt werden, da Meinungsverschiedenheiten über die Verwendung der beiden highway-Attribute bestehen und auch mal einfach umattributiert werden.


Zusätzliche Tags:

Zeichen 239: ausgeschilderter Fußweg

Siehe auch Fußweg, Radfahrer frei.

Ausgeschilderter Fußweg, Anlieger frei (Zeichen 239 + 1020-30)

Empfohlene Attribute für einen ausgeschilderten Fußweg, Anlieger frei (nur eine Variante verwenden):

Zusätzliche Tags:

Zeichen 239 und 1020-30: ausgeschilderter Fußweg, Anlieger frei

Fußgängerzone (Zeichen 242)

Empfohlener Tag für eine Fußgängerzone:

Zusätzliche Tags:

Zeichen 242: Fußgängerzone, Fußgängerbereich

Fußgängerzone, Radfahrer und Lieferverkehr frei (Zeichen 242, 1022-10, 1026-35)

Empfohlenes Attribut für eine Fußgängerzone, Radfahrer und Lieferverkehr frei:

Zusätzliche Tags:

Zeichen 242, 1022-10 und 1026-35: Fußgängerzone / Fußgängerbereich, Radfahrer frei, Lieferverkehr frei

Bürgersteig

Empfohlene Tags für Bürgersteig :

Entweder

oder

Je nachdem, ob links, rechts, auf beiden oder auf keiner Straßenseite parallel zum Straßenverlauf ein Gehweg (auch Bürgersteig) verläuft. Bitte darauf achten, dass sich links und rechts immer auf die im Editor dargestellte Richtung des Weges bezieht. Das bedeutet, dass diese Bürgersteig-Attribute immer überprüft und ggf. geändert werden müssen, wenn man die Wegrichtung verändert, etwa, um eine Einbahnstraße zu kennzeichnen. (Siehe auch sidewalk=*.)

Schreibweise von Straßennamen

Straßennamen sollen so geschrieben werden, wie sie auf den Straßenschildern stehen.

Im Zweifelsfall gilt die Schreibweise auf dem Straßenschild, selbst wenn sie falsch ist: Dies ist die „offiziell“ amtliche Schreibweise durch die verantwortliche Kommune. Man schaue keinesfalls in einem Stadtplan nach, da diese dem Urheberrecht unterliegen und manchmal absichtlich falsch sein können.

  • Ortsnamen, die auf er oder ische enden, werden auseinander geschrieben: Hamburger Straße, Französische Straße. Ortsnamen können Orte, Stadtviertel oder benannte geografische Punkte sein. Die Getrenntschreibung beruht auf dem untergegangenen Genitiv. Bei, z. B., Hamburger Straße war Die Straße der Hamburger gemeint.
    • Bei Ortsnamen, die in der Grundform auf -en enden, ist besondere Vorsicht geboten: der korrekte Genitiv hängt dann vom konkreten Einzelfall ab. Hier gibt es dann die Alternativen -ener (Münchener Straße), -ner (Dresdner Straße) und -er (Saarbrücker Straße, Bremer Straße). Auch hier kann es Ausnahmen geben, wenn Städte ihre Straßen fälschlich davon abweichend benennen. Auch in diesem Fall gilt die offizielle, nicht die korrekte Schreibweise (Beispiel: Saarbrückener Straße in Nürnberg)
  • Umgangsbeschreibungen wie Innere, Äußere, Hintere, Vordere, Obere, Untere, … werden ebenfalls als eigener Wortteil abgetrennt. Ein Beispiel aus München: Innere Wiener Straße; aber: Oberanger ist ein feststehender Begriff und wird zusammengeschrieben. Noch ein Straßenname mit Ortsbeschreibung aus München: In den Kirschen (Ortsbeschreibung: wo?).
  • Personennamen mit Vor- und Zuname und Titel etc. werden mit Durchkopplungsstrichen geschrieben: Von-der-Tann-Straße, Bürgermeister-Hans-Jochen-Vogel-Straße. Beispiel einer bösen Falle: In München gibt es einen Herrn Passauer; daher heißt die ihm gewidmete Straße Passauerstraße und nicht Passauer Straße!.
  • Der Rest wird zusammengeschrieben; so auch die Hammerstraße (die Straße, wo der Hammer hängt). Dagegen nimmt die Hammer Straße Bezug auf die Stadt Hamm.
  • Schwieriger sind Straßen mit einem Bad: So gibt es die Bad-Soden-Straße und die Bad Schachener Straße. Aber auch hier ist das …er wieder ein Hinweis.
  • Eine Kombination aus den Regeln ist der Moosacher St.-Martins-Platz. Moosach ist ein Ortsteil von München (mit er), der Rest wird durchkoppelt.
  • Großschreibung: Laut Duden werden „alle zum Namen gehörenden Adjektive und Zahlwörter“ groß geschrieben, also „Am Sonnigen Hang“.

Beispiele für die Notwendigkeit eines flexiblen Einordnens von Straßen

Warum man nicht nur nach Schema F (amtliche Straßenklasse) Attribute vergeben sollte und welche Fallstricke es geben kann (Kraftfahrstraße), soll diese Sammlung von Beispielen aus dem Karlsruher Raum verdeutlichen. In der Bildbeschreibung finden sich Links zur Karte.


Links

Links auf Deutsch

Links in Englisch

Verweise