DE:Tag:highway=track

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Public-images-osm logo.svg highway = track
Frühlingslandschft Aaretal Schweiz.jpg
Beschreibung
Feldweg/Waldweg (Wirtschaftsweg) Beschreibung auf dieser Wikiseite bearbeiten Beschreibung im zugehörigen Datenelement bearbeiten
Darstellung in OSM Carto
Mapnik-tracktype-not-set.png
Gruppe: Straßen
Für diese Elemente
sollte nicht auf Punkte angewendet werdenkann auf Linien angewendet werdensollte nicht auf Flächen angewendet werdensollte nicht auf Relationen angewendet werden (außer Multipolygon-Relationen)
Sinnvolle Kombinationen
Siehe auch
Status: de facto

Das Attribut highway=track beschreibt einen Wirtschaftsweg, der u. a. hauptsächlich für die Land- oder Forstwirtschaft, untergeordnet z.B. für die Wasserwirtschaft genutzt wird. Die Wegoberfläche sollte möglichst immer durch surface=* angegeben werden.

Für kleine, auch unbefestigte Zufahrts- oder Verbindungsstraßen innerhalb bebauter Flächen wird stattdessen highway=service oder ggf. highway=residential verwendet.
Für kleine, auch unbefestigte Ortsverbindungsstraßen wird stattdessen highway=unclassified verwendet.
Für schmale Wege, die nicht zum Befahren durch zweispurige Fahrzeuge vorgesehen sind, wird highway=path verwendet bzw. ggf. highway=footway oder highway=cycleway.

Wie kartieren?

Zeichne den Verlauf als Linienzug Linie und füge highway=track und, falls vorhanden, name=* hinzu.

Merkmale, die im Zusammenhang verwendet werden

  • tracktype=* - Güteklasse eines Wirtschaftsweges
  • surface=* - Beschreibung des Oberflächenmaterials
  • smoothness=* - Beschreibung der Unebenheit
  • obstacle=vegetation - Für Behinderung durch Bewuchs
  • mtb:scale=* - Einteilung MTB Skala

Verwendung in Deutschland

Abgrenzung zu highway=unclassified

Die Abgrenzung von Feld- und Waldwegen und anderen Wirtschaftswegen zu für den Kraftverkehr freigegebenen Straßen kann unter Umständen schwierig sein. Zur Entscheidung, welcher Straßentyp benutzt wird, sollte die Art der Benutzung hinzugezogen werden. Wird die Straße eher als Wirtschaftsweg benutzt, um Wald oder Felder zu bewirtschaften: Dann ist es ein highway=track. Handelt es sich um eine Verbindung zwischen bewohnten Gebieten, die vorrangig auch zu diesem Zweck benutzt wird, oder auch um eine Zufahrt zu einem im Außenbereich liegenden Wohnplatz, Gehöft, Forsthaus oder technischer Anlage, dann ist highway=unclassified oder ggfs. highway=service die bessere Wahl.

Wirtschaftswege sind in der Regel nicht dem öffentlichen Verkehr nach den Straßengesetzen gewidmet, sondern das Betretungsrecht ergibt sich aus anderen Gesetzen wie den Landeswald- und -naturschutzgesetzen und ist in Deutschland für die Allgemeinheit in der Regel beschränkt auf den Rad- und Fußverkehr auf eigene Gefahr (bspw. keine Haftung für waldtypische Gefahren laut einem BGH-Urteil), während der motorisierte Verkehr nur zu Zwecken der Bewirtschaftung des Waldes, der Felder und der Gewässer etc zulässig ist. Ein Schild „Anlieger frei“ ließe dagegen auch motorisierten Verkehr ohne Bewirtschaftungszwecke zu, bspw. die Zufahrt zu einem Grillplatz, einem Gehöft auch für Besucher desselben etc. Dies wäre Indiz für highway=service. Ganze Weiler, die ohne Beschränkung für Jedermann erreicht werden können, sprechen dagegen klar für highway=unclassified etc. Details zur Abgrenzung dieser beiden Straßenarten siehe dort.

Das korrekte Tagging ist für Navigationssysteme wichtig, da highway=track beim normalen KFZ-Routen oft nicht berücksichtigt wird.

An Einfahrten zu Waldwegen finden sich in der Regel Hinweisschilder auf das geltende Waldgesetz bzw. eine Schranke.

Neben Feld- und Waldwegen kann es auch andere Wirtschaftswege geben, bspw. entlang von Gewässern. Auch diese sind, in Analogie zu den Kriterien für Feld- und Waldwege, ausschließlich für den der Bewirtschaftung dienenden motorisierten Verkehr zugelassen, die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer ist oft auf eigene Gefahr möglich. Auch hier sind andere Wegeklassen zu wählen, wenn nicht nur der Bewirtschaftung dienender motorisierter Verkehr zugelassen ist, sondern darüber hinaus gehender Verkehr für Anlieger oder die Allgemeinheit wie Zufahrten zu Häfen.[1]

Abgrenzungshilfe
Spricht für highway=unclassified Spricht für highway=track
Ortsausgangsschild am Beginn des Wegs vorhanden Zeichen 311.svg Kein Ortsausgangsschild vorhanden
Wegweiser zu einem Wohnplatz etc. am Beginn des Wegs vorhanden Zeichen 419.svg Zeichen 432-20 - Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung (rechtsweisend, nach RWB), StVO 1992.svg Kein Wegweiser vorhanden, außer für Rad- und Fußverkehr
Entfernte(r) Gewerbebetrieb(e) mit nicht nur marginalem KFZ-Verkehr oder Wohnplatz ist ausschließlich über den Weg erreichbar
falls nah, eher service
Schranke (geschlossen oder offen) am Beginn des Weges
Schild mit Hinweis auf das Waldgesetz
Benutzung zumindest für Anliegerverkehr frei Zusatzzeichen 1020-30.svg (dann eher service) oder die Allgemeinheit Generelles Verbot für (Kraft-)Fahrzeuge Zeichen 260 - Verbot für Krafträder und Mofas und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge, StVO 1992.svg oder Zeichen 250.svgmit Zusatzschild Zusatzzeichen 1026-38.svg
Durchgehend gepflegte und glatte Wegoberfläche aus Asphalt oder Betonpflaster, zügig mindestens mit PKW befahrbar.
weiter qualifizierend: Weg liegt zudem auf einer Route, die zwei Punkte auf klassifizierten Straßen abkürzend verbindet
linksstehende Qualität bleibt unerreicht.
linksstehende Qualität wird erreicht aber obige einschränkende StVO-Beschilderung
Verkehrszeichen nach StVO im Verlauf des Weges insbesondere Vorfahrt

Abgrenzung zu highway=path

Wege, die nicht breit genug für zweispurige Fahrzeuge (z.B. Auto oder Traktor) sind, also zum Beispiel schmale Wanderwege im Wald, sollten mit highway=path gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Waldwege, die nicht oder nicht mehr prioritär durch die Forstwirtschaft verwendet werden und für die eine andere Art der Benutzung überwiegt.

highway=cycleway oder highway=footway bzw. highway=path mit entsprechenden Merkmalen kommt als Alternative zu track, service oder unclassified in der Regel nur bei entsprechender blauer StVO-Beschilderung in Betracht. Radwegweisung alleine reicht dafür nicht, da diese oft auch über originäre Feld- und Waldwege erfolgt.

Zugangsbeschränkungen

Hauptartikel: DE:Track:access

Bei der Frage, ob access-Attribute an highway=track ausdrücklich erfasst werden müssen, stehen sich im Wesentlichen zwei Meinungen gegenüber.

Einigkeit besteht zwischen beiden Meinungen, dass für Feldwege in Deutschland kein generelles Fahrverbot für private PKW besteht, wogegen bei Waldwegen das Befahren mit KFZ grundsätzlich für den öffentlichen Verkehr untersagt ist. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden, sind aber unterschiedlich:

  • Weil highway=track nicht zwischen Feld- und Waldwegen unterscheidet, und damit nicht klar ist, auf welchen Wegen auch öffentlicher KFZ-Verkehr stattfinden darf, geht eine Meinung davon aus, dass access-Attribute ausdrücklich zu vergeben sind.
  • Eine andere Auffassung ist unabhängig von den unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zum Befahren von Feld- und Waldwegen der Meinung, dass KFZ grundsätzlich nicht über Feld- oder Waldwege geleitet werden sollten und sieht deshalb auch keine Notwendigkeit, access-Attribute zu setzen. Diese Auffassung hält access-Attribute an highway=track aber nicht für fehlerhaft.

Zugangsbeschränkungen auf Waldwegen

In ganz Deutschland ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet (vgl. § 14 BWaldG ). Das Befahren unterliegt in allen Bundesländern gesetzlichen Sonderregelungen und ist im Wald nur für einen eingeschränkten Personenkreis (Waldbesitzer, im Wald Beschäftigte, Forstverwaltung) und nur auf Wegen und Straßen gestattet. "Befahren" wird oftmals weit (auch auf Kutschen und zum Teil Fahrräder ausgedehnt) definiert und in gesetzlichen Sonderregelungen in den Landeswaldgesetzen festgeschrieben.  

In der Regel sind besondere Gebiete, z.B. Kulturen (Aufforstungen), explizit vom Recht auf das Betreten und Befahren ausgenommen. Ausschließlich der Grundstücksbesitzer, seine Erlaubnisträger und die Forstverwaltung darf auch in diese Gebiete.   

Unabhängig von einer Fahrgenehmigung gilt im Wald die StVO. Das heißt, Kreuzungen gelten in der Regel als gleichrangig und es gilt das Sichtfahrgebot. Bei jedem Unfall wird daher geprüft, ob die Geschwindigkeit den Sichtbedingungen entsprach. „Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren“[2]

Zugangsbeschränkungen auf Feldwegen

Feldwege sind nichtöffentliche und nicht gewidmete Wirtschaftswege. Es besteht demnach kein allgemeines Befahrensrecht. Überdies sind sie in der Regel auf Privatbesitz. Eine Befahrung ohne Sondernutzungserlaubnis kann also eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Eine besondere Beschilderung muss nicht erfolgen.

Siehe auch

Einzelnachweise