DE:Verkehrszeichen in Deutschland

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Ausgehend von Verkehrszeichen werden hier Attribute für kartierte Objekte vorgeschlagen.

Ob das Zeichen für einen eigenständigen Punkt Punkt, für einen Knotenpunkt in einer Linie, für eine ganze Linie way oder für eine Relation relation getaggt werden sollte, ist bei traffic_sign=* beschrieben.

Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO) DEː100 bis DEː199

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traffic_sign=DE:103-10

Als Linie way mit
Kurve links
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traffic_sign=DE:103-20

Als Linie way mit
Kurve rechts
File:Zeichen 108-56.svg
traffic_sign=DE:108[-10]

Als Linie way mit
Gefälle 10 %
  • analog bei Steigungen
  • der Weg ist mit Key:incline zu versehen (Richtungspfeil zeigt Steigung an)
  • nicht zu verwechseln mit dem Zeichen 108-10, dessen Unternummer dem angegebenen Zahlwert entspricht
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:124

Als Linie way mit
Staugefahr
File:Zeichen 123.svg
traffic_sign=DE:123

Als Linie way mit
Arbeitsstelle
Key:construction wird als (noch) nicht für den Verkehr nutzbar betrachtet und gestrichelt gerendert. Eine Baustelle, die den Verkehr nicht völlig blockiert, ist damit nicht gemeint.
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traffic_sign=DE:131

Als Linie way mit
Lichtzeichenanlage
File:Zeichen 133-10 - Fußgänger (Aufstellung rechts), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:133-10

Als Linie way mit
Vorsicht, Fußgänger! – Aufstellung rechts
File:Zeichen 136-10 - Kinder, Aufstellung rechts, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:136-10

Als Linie way mit
Vorsicht, Kinder! – Aufstellung rechts
File:Zeichen 138-10 - Radverkehr, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:138-10

Als Linie way mit
Radverkehr – Aufstellung rechts
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traffic_sign=DE:142-10

Als Linie way mit
Wildwechsel – Aufstellung rechts


Vorschriftzeichen nach Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO) DEː200 bis DEː299

 
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traffic_sign=DE:201

Als Punkt Punkt mit
Anmerkungen: Key:crossing
 
File:Zeichen 205.svg
traffic_sign=DE:205

Als Punkt Punkt mit
Vorfahrt gewähren
 
File:Zeichen 206.svg
traffic_sign=DE:206

Als Punkt Punkt mit
Halt! Vorfahrt gewähren
 
File:Zeichen 208 - Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! 600x600, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:208

Als Linie way (je nach Richtung der Linie in der Datenbank) mit
Vorrang des Gegenverkehrs

Anmerkungen: keine

 
File:Zeichen 209-20.svg
traffic_sign=DE:209

Als Relation relation mit
Anmerkungen:
  • nach diesem Schema
  • analog für Gebote/Verbote für andere Richtungen
 
File:Zeichen 215.svg
traffic_sign=DE:215

Als Linie way mit

Oder als Punkt Punkt mit

Anmerkungen:
  • oneway im Kreisverkehr wird automatisch angenommen
  • mini_roundabouts (Kreisverkehre ohne bauliche Begrenzung in der Mitte) haben in Deutschland meist keine Beschilderung.
 
File:Zeichen 220-10 - Einbahnstraße, linksweisend, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:220-10

Als Linie way mit
Einbahnstraße – linksweisend

Anmerkungen: keine

 
File:Zeichen 220-20 - Einbahnstraße, rechtsweisend, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:220-20

Als Linie way mit
Einbahnstraße – rechtsweisend

Anmerkungen: keine

 
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traffic_sign=DE:224

Als Punkt Punkt mit
Haltestelle

Anmerkungen: Buslinien sollten als Relation:route gekennzeichnet werden.

 
File:Zeichen 229.svg
traffic_sign=DE:229

Als Punkt/Fläche Punkt/area mit
Taxenstand

Anmerkungen: Taxistand

 

traffic_sign=DE:237

Als Linie way

von der Straße separiert

als Teil einer Straße

Radweg

Anmerkungen:

  • highway=cycleway steht zunächst für alle Radwege, die Benutzungserlaubnis wird auf Radfahrende beschränkt, siehe Default Access Restrictions.
  • Bei separat eingezeichneten Radwegen wird auf parallel verlaufenden Straßen mit dem Attribut bicycle=use_sidepath auf die durch das Verkehrsschild DE:237 angeordnete Benutzungspflicht des Radwegs durch Radfahrende hingewiesen.
  • Bei als Teil der Straße verlaufenden Radspuren und mit cycleway=* gekennzeichneten Straße wird mittels cycleway:bicycle=designated auf die durch das Verkehrsschild DE:237 angeordnete Benutzungspflicht der Radspur durch Radfahrende hingewiesen.
  • Die alleinige Verwendung der Attributkombination highway=path + bicycle=designated soll vermieden werden.
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:238

Als Linie way

von der Straße separiert

Reitweg

Anmerkungen:

 

traffic_sign=DE:239

Als Linie way

von der Straße separiert

auf Bürgersteige auch auf der Straße:

Gehweg

Anmerkungen:

 
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traffic_sign=DE:240

Als Linie way

von der Straße separiert

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Anmerkungen:

  • Detaillierte Hinweise zur Kartierung von Rad- und kombinierten Rad- und Fußwegen sind in Radverkehrsanlagen kartieren dokumentiert. Folgende Hinweise sind nur Beispiele.
  • Mit highway=path wird die Benutzung für nicht motorisierten Verkehr erlaubt, auch für Reitende, siehe Default Access Restrictions. Nach StVO sind diese Wege für zu Fuß Gehende und Radfahrende vorgesehen, Reitende jedoch ausgenommen.
  • Bei separat eingezeichneten Rad- und Fußwegen wird auf parallel verlaufenden Straßen mit dem Attribut bicycle=use_sidepath auf die durch das Verkehrsschild DE:240 angeordnete Benutzungspflicht des Radwegs durch Radfahrende hingewiesen.
  • Bei als Teil der Straße verlaufenden Rad- Fußwegen und mit cycleway:right=* gekennzeichneten Straße wird mittels cycleway:right:bicycle=designated auf die durch das Verkehrsschild DE:240 angeordnete Benutzungspflicht des Rad- und Fußwegs durch Radfahrende hingewiesen.
  • Neben dem bevorzugt anzuwendenden Attribut highway=path ist noch die traditionelle Schreibweise highway=cycleway (highway-Typ nach dem 'größten' Verkehrsmittel) anzutreffen.
 
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traffic_sign=DE:241-30

Als Linie way

von der Straße separiert

Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links

Anmerkungen:

  • Fuß- und Radweg kann von Barrieren getrennt sein. In dem Fall kann man den Rad- und Fußweg separat mit highway=cycleway und highway=footway kartieren.
  • Radweg kann auch als Streifen auf der Fahrbahn vorkommen, in dem Fall wie Zeichen 237 vorgehen.
  • Sonst (Fuß- und Radweg ebenerdig, ohne Barrieren) siehe Zeichen 240
 
File:Zeichen 241-31 - getrennter Fuß- und Radweg, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:241-31

Als Linie way

von der Straße separiert

Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts

Anmerkungen:

  • Fuß- und Radweg kann von Barrieren getrennt sein. In dem Fall kann man den Rad- und Fußweg separat mit highway=cycleway und highway=footway kartieren.
  • Radweg kann auch als Streifen auf der Fahrbahn vorkommen, in dem Fall wie Zeichen 237 vorgehen.
  • Sonst (Fuß- und Radweg ebenerdig und durch Oberfläche getrennt) siehe Zeichen 240
 
File:Zeichen 242.1 - Beginn einer Fußgängerzone, StVO 2009.svg
traffic_sign=DE:242.1

Als Linie way mit
Beginn einer Fußgängerzone

Anmerkungen:

 
File:Zeichen 242.2 - Ende einer Fußgängerzone, StVO 2009.svg
traffic_sign=DE:242.2

Ende einer Fußgängerzone

Anmerkungen:

  • siehe 242.1 Beginn einer Fußgängerzone
  • Veraltete Zeichenkennung DE:243
 
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traffic_sign=DE:244.1

meist mit Error creating thumbnail:
oder mit  
Als Linie/Fläche way/area mit

zumeist mit einem der folgenden Zusätze

Beginn einer Fahrradstraße

Anmerkungen:

  • OSM-Cycleway impliziert: bicycle=designated + motor_vehicle=no)
  • Veraltete Zeichenkennung DE:244
  • highway=* - Für den Wert spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Fahrradstraße handelt oder nicht. Er wird so gewählt, wie es dem Ausbauzustand und der Verkehrsbedeutung der Straße am ehesten gerecht wird. highway=residential für Fahrradstraßen, die sich kaum von den umgebenen Straßen im Wohngebiet abheben, d.h. mit breiter Fahrbahn und (meistens) Gehweg. Ein Zusatzschild „Anlieger frei" oder „KFZ frei" ist ein gutes Indiz dafür, dass highway=residential geeignet ist. highway=path ist für Straßen, die von der Breite und Anlage eher einem gemeinsamen Fahrrad- und Fußweg entsprechen. Außerdem kann dies verwendet werden, wenn die Straße nicht von Kraftfahrzeugen befahren werden darf. Außerdem können highway=service vorkommen, oder es kann bei exklusiv für Fahrräder beschränkten Straßen highway=cycleway in Frage kommen. Siehe auch DE:Key:bicycle_road
 
File:Zeichen 244.2 - Ende einer Fahrradstraße, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:244.2
Ende einer Fahrradstraße

siehe 244.1 Beginn einer Fahrradstraße

 
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traffic_sign=DE:244.3

meist mit Error creating thumbnail:
oder mit  
Einzelnen Straßen innerhalb der Fahrradzone werden als Fahrradstraße getaggt. Beginn einer Fahrradzone

siehe 244.1 Beginn einer Fahrradstraße

 
File:Zeichen 244.4 - Ende einer Fahrradzone, StVO 2020.svg
traffic_sign=DE:244.4
Ende einer Fahrradzone

siehe 244.1 Beginn einer Fahrradstraße

 
File:Zeichen 245 - Bussonderfahrstreifen, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:245

Als Linie way

von der Straße separiert oder als eigener Weg:

als Teil einer Straße:

Bussonderfahrstreifen

Anmerkungen:

  • Nach StVO kennzeichnet DE:245 abgegrenzte Fahrstreifen, deren Befahrung nur für Omnibusse oder Oberleitungsbusse im Linienverkehr zulässig ist.
  • Auch in OSM steht bus=* nur für Busse im Linienverkehr.
  • Weil der passende Schlüssel vehicle erst später eingeführt wurde, ist dieses Zeichen vormals auch mit access=no + bus=yes bzw. access=no + bus=designated gekennzeichnet worden.
 
File:Zeichen 250.svg
traffic_sign=DE:250

Als Linie way mit
Verbot für Fahrzeuge aller Art

Anmerkungen: Gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Abs. 2 auch nicht für Tiere und Reiter[1]; Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

Weil der passende Schlüssel vehicle erst später eingeführt wurde, ist dieses Zeichen vormals auch mit access=no + foot=yes gekennzeichnet worden.

 
File:Zeichen 251.svg
traffic_sign=DE:251

Als Linie way mit
Anmerkungen: StVO sagt: Zeichen 251 - Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
 
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traffic_sign=DE:253

Als Linie way mit
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Anmerkungen: StVO sagt: Zeichen 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. "hgv" bedeutet "Heavy Goods vehicle", zu deutsch "Lastkraftwagen" (LKW). Information dazu und LKW-Karte unter: User:Win32netsky

 
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traffic_sign=DE:254

Als Linie way mit
Verbot für Radverkehr

Anmerkungen: keine

 
File:Zeichen 255.svg
traffic_sign=DE:255

Als Linie way mit
Verbot für Krafträder

Anmerkungen: StVO sagt: Zeichen 255 - Verbot für Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas

 
File:Zeichen 256.svg
traffic_sign=DE:257-50

Als Linie way mit
Verbot für Mofas

Anmerkungen: bisher Zeichen 256 (alte Zeichenkennung)

 
File:Zeichen 257-51 - Verbot für Reiter, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:257-51

Als Linie way mit
Verbot für Reiter

Anmerkungen: bisher Zeichen 258 (alte Zeichenkennung)

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:257-52

Als Linie way mit
Verbot für Gespannfuhrwerke

Anmerkungen: ehemals Zeichen 257

 
File:Zeichen 257-54 - Verbot für Kraftomnibusse, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:257-54

Als Linie way mit
Verbot für Kraftomnibusse

Anmerkungen: neues Zeichen bzw. neue Zeichen-Nummer. Da bus=* nur für Busse im Linienverkehr steht, muss tourist_bus=* zusätzlich gesetzt werden.

 
File:Zeichen 257-56 - Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:257-56

Als Linie way mit
Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger

Anmerkungen: keine

 
File:Zeichen 257-58 - Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km-h fahren können oder dürfen, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:257-58

Als Linie way mit
Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

Anmerkungen: Einführung 2017; Passendes Tagging sollte diskutiert werden!

 
File:Zeichen 259.svg
traffic_sign=DE:259

Als Linie way mit
Verbot für Fußgänger

Anmerkungen: keine

 
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traffic_sign=DE:260

Als Linie way mit
Verbot für Kraftfahrzeuge

Anmerkungen: StVO sagt: Zeichen 260 - Verbot für Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Alternativ also auch mit motorcar=no + motorcycle=no gekennzeichnet.

 
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traffic_sign=DE:261

Als Linie way mit
Verbot für kennzeichnungs­pflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Anmerkungen: 'hazmat' steht für 'hazardous materials' (gefährliche Materialien). Die Strecken des Gefahrgutgrundnetzes können mit hazmat=designated eingetragen werden.

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:262[5.5]

Als Linie way mit
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse

Anmerkungen: Angabe des Gewichts in Tonnen. Die Einheit wird weggelassen. Als Dezimaltrenner gilt der Punkt (z.B. maxweight=5.5 für 5,5 Tonnen).

 

traffic_sign=DE:263[8]

Als (Punkt/)Linie (Punkt/)way mit
Anmerkungen: Angabe der maximalen Achslast in Tonnen, die Einheit wird weggelassen. Sollte ein Komma vorkommen, so wird es durch einen Punkt ersetzt (z.B. maxaxleload=3.5 für 3,5 Tonnen).
 
File:Zeichen 264.svg
traffic_sign=DE:264[2]

Als Linie way mit
Anmerkungen:
  • Angabe der Breite in Metern. Die Einheit wird weggelassen. Als Dezimaltrenner gilt der Punkt (z.B. maxwidth=4.5 für 4,5 Meter).
  • Bei Verwendung unter Brücken sollte die betreffende Linie aufgetrennt werden, so dass nur der Teil direkt unter der Brücke so gekennzeichnet werden kann.
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:265[3.8]

Als Linie way mit
Anmerkungen:
  • Angabe der Höhe in Metern, die Einheit wird weggelassen. Sollte ein Komma vorkommen, so wird es durch einen Punkt ersetzt (z.B. maxheight=3.8 für 3,8 Meter). Information dazu und LKW-Karte unter: User:Win32netsky

Vorschau Verwendung Höhenschild

  • Bei Verwendung unter Brücken sollte die betreffende Linie aufgetrennt werden, so dass nur der Teil direkt unter der Brücke so gekennzeichnet werden kann.
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:266[10]

Als Linie way mit
Anmerkungen: Angabe der Länge in Metern, die Einheit wird weggelassen. Als Dezimaltrenner gilt der Punkt (z.B. maxlength=10.5 für 10,5 Meter).
 

traffic_sign=DE:267

Als Relation relation mit
Verbot der Einfahrt

Anmerkung: Das Schild kennzeichnet nur ein Verbot der Einfahrt, nicht aber ob eine Straße eine Einbahnstraße ist. Nur in Kombination mit 220 kennzeichnet dieses Schild das Ende einer Einbahnstraße. Falls das Schild ohne 220 verwendet wird (sog. unechte Einbahnstraße), bitte dies mit einer restriction=no_entry-Relation kennzeichnen.

 
File:Zeichen 269.svg
traffic_sign=DE:269

Als Linie way mit
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Anmerkungen: 'hazmat:water' steht für wassergefährdende Stoffe. Die Strecken des Gefahrgutgrundnetztes können mit hazmat=designated eingetragen werden.

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:270.1

Als Relation relation mit
Anmerkungen: Weitere Infos dazu bitte unter Umweltzone nachlesen. Wird nur in Kombination mit Zusatzzeichen 270.1 verwendet.
 
File:Zeichen 272.svg
traffic_sign=DE:272

Als Relation relation mit
Verbot des Wendens

Anmerkungen:

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:274-60
oder traffic_sign=DE:274[60]

Als Linie way mit
Zulässige Höchst­geschwindigkeit

Anmerkungen: Angabe der Höchstgeschwindigkeit in km/h. Falls für verschiedene Fahrtrichtungen unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten gelten, dann maxspeed:forward=* und maxspeed:backward=* nutzen. Siehe auch: Proposed features/maxspeed none, Proposed features/ref speed.
Seit 2017 entspricht die Unternummer dem angegebenen Zahlwert. Die Notwendigkeit eckiger Klammern als Schlüsselwerte zu benutzen entfällt, wird jedoch weiterhin alternativ angewendet.

File:Zeichen 274-50.svg Zeichen DE:274-5 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
File:Zeichen 274-51.svg Zeichen DE:274-10 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
File:Zeichen 274-52.svg Zeichen DE:274-20 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
File:Zeichen 274-53.svg Zeichen DE:274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
File:Zeichen 274-54.svg Zeichen DE:274-40 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
File:Zeichen 274-55.svg Zeichen DE:274-50 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Error creating thumbnail: Zeichen DE:274-60 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
File:Zeichen 274-70 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg Zeichen DE:274-70 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
File:Zeichen 274-58.svg Zeichen DE:274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
File:Zeichen 274-59.svg Zeichen DE:274-90 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
File:Zeichen 274-60.svg Zeichen DE:274-100 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
File:Zeichen 274-61.svg Zeichen DE:274-110 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
File:Zeichen 274-62.svg Zeichen DE:274-120 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
File:Zeichen 274-63.svg Zeichen DE:274-130 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h

Hinweis: Anstelle der aktuellen Zeichen 274-5, 274-90 und 274-110 werden aufgrund fehlender Bildvorlagen in obiger Tabelle historische Verkehrszeichen dargestellt.

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:274.1

Als Linie way mit
Beginn einer Tempo 30-Zone

Anmerkungen: Die Attribute sollten für jede Straße in der 30er-Zone gesetzt werden. Zur Angabe des Grundes der Höchstgeschwindigkeit sind verschiedene Tags möglich.

 
File:Zeichen 274.1-20 - Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (einseitig), StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:274.1-20

Als Linie way mit
Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen - einseitig

Anmerkungen: Die Attribute sollten für jede Straße in der 20er-Zone gesetzt werden. Zur Angabe des Grundes der Höchstgeschwindigkeit sind verschiedene Tags möglich.

/ Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:274.1
traffic_sign=DE:274.2

Als Linie way mit
Beginn einer Tempo 30-Zone - doppelseitig (Rückseite Z 274.2)

Anmerkungen: Das Verkehrszeichen 274.1-40 ist eine Zusammenfassung der Zeichen 274.1 und 274.2. Das Verkehrszeichen 274-40 sollte getrennt in dessen Einzelzeichen 274.1 und 274.2 erfasst werden, um die Blickrichtungen eindeutig festlegen zu können.

 
File:Zeichen 274.1-20 - Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (einseitig), StVO 2013.svg / File:Zeichen 274.2-20 - Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (einseitig), StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:274.1-20
traffic_sign=DE:274.2-20

Als Linie way mit
Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen - doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20)

Anmerkungen: Das Verkehrszeichen 274.1-41 ist eine Zusammenfassung der Zeichen 274.1-20 und 274.2-20. Das Verkehrszeichen 274-41 sollte getrennt in dessen Einzelzeichen 274.1-20 und 274.2-20 erfasst werden, um die Blickrichtungen eindeutig festlegen zu können.

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:274.2

Als Linie way mit
Ende einer Tempo 30-Zone

Anmerkungen: Die Attribute sollten für jede Straße in der 30er-Zone gesetzt werden. Zur Angabe des Grundes der Höchstgeschwindigkeit sind verschiedene Tags möglich.

 
File:Zeichen 274.2-20 - Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (einseitig), StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:274.2-20

Als Linie way mit
Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen

Anmerkungen: Die Attribute sollten für jede Straße in der 20er-Zone gesetzt werden. Zur Angabe des Grundes der Höchstgeschwindigkeit sind verschiedene Tags möglich.

 
File:Zeichen 275.svg
traffic_sign=DE:275-30
oder
traffic_sign=DE:275[30]

Als Linie way mit
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

Anmerkungen:

  • Dieses Verkehrszeichen wird nur außerhalb geschlossener Ortschaften fahrstreifenbezogen, niemals aber auf dem rechten von mehreren Fahrstreifen, angeordnet.
  • DE:275 wird daher immer als Bestandteil von DE:525 oder DE:526 anzutreffen sein.
  • Die Unternummer bestimmt die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, zum Beispiel traffic_sign=DE:275-80 für eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h.


 
File:Zeichen 276.svg
traffic_sign=DE:276

Als Linie way mit
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Anmerkungen: Der Wert no gilt für beide Richtungen. Wenn nur für die entsprechende Richtung erlaubt, nicht aber für die Gegenrichtung, dann overtaking=forward setzen bzw. overtaking=backward im umgekehrten Fall.

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:277

Als Linie way mit
Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Anmerkungen: Der Wert no gilt für beide Richtungen. Wenn nur für die entsprechende Richtung erlaubt, nicht aber für die Gegenrichtung, dann overtaking:hgv=forward setzen bzw. overtaking:hgv=backward im umgekehrten Fall.


 
File:Zeichen 277.1 - Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen; StVO 2020.svg
traffic_sign=DE:277.1

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Anmerkungen: Für dieses relativ neue Schild hat sich noch kein Tagging-Schema etabliert. overtaking:motorcar=no kommt der Intention wahrscheinlich relativ nahe, siehe [2] und DE talk:Key:overtaking.


 
File:Zeichen 278-57.svg
traffic_sign=DE:278-70

Als Punkt Punkt mit
Ende der zulässigen Höchst­geschwindigkeit

Anmerkungen: Falls für verschiedene Fahrtrichtungen unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten gelten, dann maxspeed:forward=* und maxspeed:backward=* nutzen. Siehe auch: Proposed features/maxspeed none, Proposed features/ref speed.
Seit 2017 entspricht die Unternummer der Verkehrszeichenkennnummer dem angegebenen Zahlwert.

File:Zeichen 278-50.svg DE:278-5 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
File:Zeichen 278-51.svg DE:278-10 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
File:Zeichen 278-52.svg DE:278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
File:Zeichen 278-53.svg DE:278-30 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
File:Zeichen 278-54.svg DE:278-40 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Error creating thumbnail: DE:278-50 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Error creating thumbnail: DE:278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
File:Zeichen 278-70 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg DE:278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
File:Zeichen 278-58.svg DE:278-80 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
File:Zeichen 278-59.svg DE:278-90 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
File:Zeichen 278-60.svg DE:278-100 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
File:Zeichen 278-61.svg DE:278-110 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
File:Zeichen 278-62.svg DE:278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
File:Zeichen 278-63.svg DE:278-130 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 130 km/h

Hinweis: Anstelle der aktuellen Zeichen 278-5 bis 278-40 und 278-80 bis 278-130 werden aufgrund fehlender Bildvorlagen in obiger Tabelle historische Verkehrszeichen dargestellt.

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:282

Als Punkt Punkt mit
Ende sämtlicher streckenbezogen­er Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote

Anmerkungen: keine

Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:283

Als Punkt Punkt mit

Als Linie way mit

Absolutes Haltverbot

Anmerkungen: meist als Abfolge:

File:Zeichen 283-10 - Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts, StVO 2013.svg traffic_sign=DE:283-10 Absolutes Haltverbot, Anfang, Aufstellung rechts
File:Zeichen 283-30 - Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung rechts, StVO 2013.svg traffic_sign=DE:283-30 Absolutes Haltverbot, Mitte, Aufstellung rechts
File:Zeichen 283-20 - Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts, StVO 2013.svg traffic_sign=DE:283-20 Absolutes Haltverbot, Ende, Aufstellung rechts

Bzw. in Einbahnstraßen auf der linken Straßenseite auch:

File:Zeichen 283-21 - Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung links, StVO 2017.svg traffic_sign=DE:283-21 Absolutes Haltverbot, Anfang, Aufstellung links
File:Zeichen 283-31 - Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung links, StVO 2017.svg traffic_sign=DE:283-31 Absolutes Haltverbot, Mitte, Aufstellung links
File:Zeichen 283-11 - Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung links, StVO 2017.svg traffic_sign=DE:283-11 Absolutes Haltverbot, Ende, Aufstellung links
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:286

Als Punkt Punkt mit

Als Linie way mit

Eingeschränktes Haltverbot

Anmerkungen: Auch als "Parkverbot" bekannt. Meist als Abfolge:

File:Zeichen 286-10 - Eingeschränktes Halteverbot (Anfang), Rechtsaufstellung, StVO 1992.svg traffic_sign=DE:286-10 Eingeschränktes Haltverbot, Anfang, Aufstellung rechts
File:Zeichen 286-30 - Eingeschränktes Halteverbot (Mitte), Rechtsaufstellung, StVO 1992.svg traffic_sign=DE:286-30 Eingeschränktes Haltverbot, Mitte, Aufstellung rechts
File:Zeichen 286-20 - Eingeschränktes Halteverbot (Ende), Rechtsaufstellung, StVO 1992.svg traffic_sign=DE:286-20 Eingeschränktes Haltverbot, Ende, Aufstellung rechts

Bzw. in Einbahnstraßen auf der linken Straßenseite auch:

File:Zeichen 286-21 - Eingeschränktes Halteverbot (Anfang), Aufstellung links, StVO 2017.svg traffic_sign=DE:286-21 Eingeschränktes Haltverbot, Anfang, Aufstellung links
File:Zeichen 286-31 - Eingeschränktes Halteverbot (Mitte), Aufstellung links, StVO 2017.svg traffic_sign=DE:286-31 Eingeschränktes Haltverbot, Mitte, Aufstellung links
File:Zeichen 286-11 - Eingeschränktes Halteverbot (Ende), Aufstellung links StVO 2017.svg traffic_sign=DE:286-11 Eingeschränktes Haltverbot, Ende, Aufstellung links


Markierungen DE:293 bis DE:299


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traffic_sign=DE:293

Als Punkt/Linie Punkt/way mit
Fußgängerüberweg

Anmerkungen:

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:295

Als Linie way mit
Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Anmerkungen:

  • Regeln, wie die Werte für lanes zu bestimmen sind, wird in DE:Fahrspuren beschrieben.
  • Anwendbare Werte sind yes, no, not_right, not_left, only_right, only_left
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:296

Als Linie way mit
Einseitige Fahrstreifenbegrenzung

Anmerkungen:

  • Regeln, wie die Werte für lanes zu bestimmen sind, wird in DE:Fahrspuren beschrieben.
  • Anwendbare Werte sind yes, no, not_right, not_left, only_right, only_left
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:297

Als Linie way mit
Pfeilmarkierungen / Richtungspfeile

Anmerkungen:

  • Eine ausführliche Anleitung zur Pfeilmarkierung auf Straßenoberflächen findet sich in DE:Key:turn und DE:Key:turn:lanes
  • In der Regel sollen Pfeilmarkierungen nur in dem Straßenabschnitt eingetragen werden, für den sie gelten.
  • Zur Verdeutlichung einer Navigationsanzeige kann auf Verbindungswegen (Highway Links), die unmittelbar einem Fahrstreifen mit Pfeilmarkierung folgt, eine Richtungsangabe erfolgen. So kann auf einem Fahrstreifen mit turn:lanes=through;slight_right ein Verbindungsweg mit turn=right folgen.
  • Eine Prüfung der Attribute kann mit dem grafischen Werkzeug OSM Lane Visualizer durchgeführt werden.
 
File:Zeichen 297.1-21 - Vorankündigungspfeil zur Anzeige eines Fahrstreifenendes, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:297.1-21

Als Linie way mit
Vorankündigungspfeil - zur Anzeige eines Fahrstreifenendes

Anmerkungen:

  • Die Attribute turn:lanes=merge_to_right|none und turn:lanes=none|none|merge_to_left sind zur Ankündigung von Fahrstreifenenden üblich, auch ohne vorhandene Fahrbahnmarkierungen, zum Beispiel bei Beschleunigungsspuren an Autobahnen.

Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO) DEː300 bis DEː499

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traffic_sign=DE:306

Als Linie way mit
Vorfahrtstraße

priority_road=end

File:Zeichen 308.svg
traffic_sign=DE:308

Als Linie way (je nach Richtung der Linie in der Datenbank) mit
Vorrang vor dem Gegenverkehr

Anmerkungen: keine

Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:310

Als Punkt/Linie Punkt/way mit Ortstafel Vorderseite

Anmerkungen:

  • Straßennamen enden oft nicht am Ortsausgang, sondern an der Gemeinde- oder Ortsteilgrenze.
  • Das Ortsschild ist immer ein node (Punkt).
  • Den alt_name=* zu verwenden, wenn Ortslagen zweier Gemeinden aneinander grenzen, ist fragwürdig, weil dieses Tag normalerweise nicht ermöglicht, die Namen zweier Objekte einzutragen, sondern mehr als einen Namen für ein und dasselbe Objekt.
  • Wenn alleinstehend bei einer in den Ort hineinführenden Einbahnstraße (oneway=yes) sind neben traffic_sign=city_limit zusätzlich city_limit=begin in Verwendung.
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:311

Als Punkt/Linie Punkt/way mit Ortstafel Rückseite

Anmerkungen:

  • Straßennamen enden oft nicht am Ortsausgang, sondern an der Gemeinde- oder Ortsteilgrenze.
  • Das Ortsschild ist immer ein node (Punkt).
  • Den alt_name=* zu verwenden, wenn Ortslagen zweier Gemeinden aneinander grenzen, ist fragwürdig, weil dieses Tag normalerweise nicht ermöglicht, die Namen zweier Objekte einzutragen, sondern mehr als einen Namen für ein und dasselbe Objekt.
  • Wenn alleinstehend bei einer aus dem Ort herausführenden Einbahnstraße (oneway=yes) sind neben traffic_sign=city_limit zusätzlich city_limit=end in Verwendung.
 
File:Zeichen 314.svg
traffic_sign=DE:314

Als Punkt/Fläche Punkt/area mit
Parken

Anmerkungen:

  • Zum Verkehrszeichen mit Kennung 314 gibt es weitere Varianten:
File:Zeichen 314-10 - Parkplatz (Anfang), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:314-10 Parken - Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
File:Zeichen 314-20 - Parkplatz (Ende), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:314-20 Parken - Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
File:Zeichen 314-30 - Parken Mitte (Aufstellung rechts oder links), StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:314-30 Parken - Mitte (Aufstellung rechts oder links)
File:Zeichen 314-50 - Parkhaus, Parkgarage, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:314-50 Parkhaus, Parkgarage
 
File:Zeichen 316.svg
traffic_sign=DE:316

Als Punkt/Fläche Punkt/area mit
Parken und Reisen

Anmerkungen:

File:Zeichen 316-50 - Parken und Mitfahren, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:316-50 Parken und Mitfahren (Siehe auch amenity=car_pooling oder carpool=* (fr))
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:315-55

Auf einem highway=* mit
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts

Anmerkungen:

  • :right durch :left bzw. :both zu ersetzten, je nach Richtung des Weges bzw. ob an beiden Seiten Parkplätze vorliegen
  • Falls möglich (z.B. bei Markierungen), kann man die Parkplätze als Fläche eintragen
  • Zum Verkehrszeichen mit Kennung 315 gibt es weitere Varianten (Liste ist nicht ausschließlich):
File:Zeichen 315-50 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:315-50 Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links
File:Zeichen 315-57 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:315-57 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:315-65 Parken - Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:315-75 Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts
 
File:Zeichen 325.1.svg
traffic_sign=DE:325.1

Als Linie way mit
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Anmerkungen:

 
File:Zeichen 325.2.svg
traffic_sign=DE:325.2

Als Linie way mit
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Anmerkungen: maxspeed=* wird automatisch angenommen, muss nicht gesetzt werden. Siehe auch: OSM_tags_for_routing/Maxspeed#Germany

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:327

Als Linie way mit
Tunnel

Anmerkungen:

  • bei Bedarft auch layer=-2...
 
File:Zeichen 328.svg
traffic_sign=DE:328

Als Punkt/Linie/Fläche Punkt/way/area mit
Nothalte- und Pannenbucht

Anmerkungen:

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:330.1

Als Linie way mit
Autobahn

Anmerkungen:

  • Die Linien eines Weges, insbesondere bei Autobahnanschlussrampen (Motorway Link), sollen, aufgrund sich ändernder Verkehrsregeln, erst ab diesem Verkehrszeichen als highway=motorway bzw. highway=motorway_link gekennzeichnet werden.
  • Die davor liegenden Linien erhalten die Kategorie der zuführenden Straße bzw. Verbindungswegs.
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:330.2

Als Linie way mit
Ende der Autobahn

Anmerkungen:

 
File:Zeichen 331.1 - Kraftfahrstraße, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:331.1

Als Linie way mit
Kraftfahrstraße

Anmerkungen: Oft auch highway=trunk, aber es gibt viele Ausnahmen.

Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:331.2

Als Linie way mit
Ende der Kraftfahrstraße

Anmerkungen: Entweder ohne Merkmal motorroad=* oder motorroad=no

 
File:Zeichen 333.svg
traffic_sign=DE:333

Als Linie way mit
Anmerkungen:
  • analog bei "gelben Autobahnen" mit highway=trunk_link
  • ref, bzw. name der Ausfahrt wird am Abzweigungspunkt angebracht, siehe Zeichen 406
 
File:Zeichen 350-10 - Fußgängerüberweg (rechts), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:350-10

Als Knoten Punkt der Fahrbahn mit
Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts

Anmerkungen:

Zum Verkehrszeichen DE:350-10 gibt es weitere Varianten:

File:Zeichen 350-20 - Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) einseitig, StVO 1992.svg traffic_sign=DE:350-20 Fußgängerüberweg - Aufstellung links
File:Zeichen 350-20 - Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) einseitig, StVO 1992.svg / File:Zeichen 350-10 - Fußgängerüberweg (rechts), StVO 1992.svg traffic_sign=DE:350-40 Fußgängerüberweg - doppelseitig (-10/ -20)
  • Der eigenständige Knoten zum Verkehrszeichen DE:350-40 soll zur eindeutigen Kennzeichnung der Blickrichtung als traffic_sign=DE:350-10;350-20 mit den Blickrichtungen direction=35;215 (als Beispiel) erfasst werden.
 
File:Zeichen 353.svg
traffic_sign=DE:353

Als Linie way mit
Anmerkungen: Abgeschafft mit StVO-Novelle 2013, für bereits aufgestellte Schilder gilt eine Übergangsfrist bis 31. Okt. 2022. Weiter gültig bleibt Zeichen 220.
 
File:Zeichen 354.svg
traffic_sign=DE:354

Als Punkt Punkt mit

Als Linie way mit

Wasserschutzgebiet

Anmerkungen: 'hazmat:water' steht für wassergefährdende Stoffe. Bei diesem Schild sollten die Strecken gemieden werden, beziehungsweise mit extremer Vorsicht gefahren werden. Die Strecken des Gefahrgutgrundnetztes können mit hazmat=designated eingetragen werden.

 
File:Zeichen 355.svg
traffic_sign=DE:355
traffic_sign=DE:365-63
Als Punkt' Punkt mit
Das Schild ist nicht mehr Teil der StVO. Es hat nur informativen Charakter. Es ist noch Teil des Verkehrszeichenkatalogs unter den Nummern
  • 365-63 Fußgängerunterführung
  • 365-64 Fußgängerüberführung.

Unter- oder Überführung müssen nicht mit Treppen ausgestattet sein, sondern können auch nur eine Rampe aufweisen.

 
File:Zeichen 357.svg
traffic_sign=DE:357

Als Punkt Punkt mit
Sackgasse

Anmerkungen: Eine Sackgasse muss für Router nicht speziell gekennzeichnet werden. Um auf die Existenz des Zeichens hinzuweisen, sollte ein spezieller Punkt (neben) dem Weg eingezeichnet werden. Um den letzten Punkt eines Weges, der auch nicht für Fußgänger oder andere Fortbewegungsmittel weitergeht, zu kennzeichnen, siehe How_to_map_a#Sackgasse.
Sackgasse eintragen mit JOSM

 
File:Zeichen 358.svg
traffic_sign=DE:358

Als Punkt/Linie Punkt/way mit
Anmerkungen: keine
 
File:Zeichen 365-52 - Tankstelle, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:365-52

Als Punkt Punkt oder Fläche area mit
Tankstelle

Anmerkungen:

  • Mit amenity=fuel wird die Tankstelle selbst erfasst. Das Schild bleibt in der Regel unberücksichtigt.
  • Bis 1. April 2014 besaß dieses Zeichen mit ID 365-52 die veraltete Verkehrszeichenkennung 361-50.
  • Zum Richtzeichen für Tankstellen gibt es weitere Varianten:
File:Zeichen 365-53 - Autogastankstelle, StVO 2006.svg
traffic_sign=DE:365-53 Tankstelle mit Autogas fuel:lpg=yes
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traffic_sign=DE:365-54 Tankstelle mit Erdgas fuel:cng=yes
traffic_sign=DE:365-65 Ladestation für Elektrofahrzeuge amenity=charging_station
File:Zeichen 365-66 - Wasserstofftankstelle, StVO 2014.svg
traffic_sign=DE:365-66 Wasserstofftankstelle fuel:LH2=yes
 
File:Zeichen 380-52 - Richtgeschwindigkeit 80 km-h, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:380-52
traffic_sign=DE:380[80]

Als Linie way mit
Richtgeschwindigkeit

Anmerkungen

  • Am 1. April 2014 wurden wesentliche Teile der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geändert und überflüssige Verkehrszeichen entfernt. Das Zeichen „Richtgeschwindigkeit“ wurde dabei ohne Ersatz gestrichen. Vorhandene Schilder bleiben bis zum 31. Oktober 2022 gültig, die Aufstellung neuer Schilder wird nicht mehr angeordnet.
  • Zum Verkehrszeichen mit Kennung 380 gibt es eine weitere Variante:
File:Zeichen 380-54 - Richtgeschwindigkeit 100 km-h, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:380-54 Richtgeschwindigkeit 100 km/h
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:385

Als Punkt Punkt mit Ortshinweistafel

Anmerkungen:

  • Straßennamen enden oft nicht am Ortsausgang, sondern an der Gemeinde- oder Ortsteilgrenze.
  • Die Ortshinweistafel ist immer ein node (Punkt).
 
File:Zeichen 386.3 - Touristische Unterrichtungstafel (2400x3600), StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:386.3

Als Punkt Punkt mit
Touristische Unterrichtungstafel

Anmerkungen: keine

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:401[…]

An die Linie way mit ref=B *

Optional als Relation relation mit

Bundesstraßen

Anmerkungen:

 
File:Bundesautobahn 999 number.svg
traffic_sign=DE:405[…]

An die Linie way mit ref=A *

Optional als Relation relation mit

Autobahnen
 
File:Zeichen 406.svg
traffic_sign=DE:406[…]

Als Punkt Punkt mit
Ausfahrt
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:410[…]

An die Linie way mit int_ref=E *

Optional als Relation relation mit

Europastraße
 
File:Zeichen 437.svg
traffic_sign=DE:437[…]

Als Linie way mit
Straßennamenschild

Anmerkungen:

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:438

Als Punkt Punkt mit
Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen

Anmerkungen:

 
File:Zeichen 439 - Vorwegweiser, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:439

Als Punkt Punkt mit
Gegliederter Vorweg­weiser außerhalb von Autobahnen

Anmerkungen:

 
File:Zeichen 448 - Ankündigungstafel auf Autobahnen, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:448

Als Punkt Punkt mit
Ankündigungstafel

Anmerkungen: keine

Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:449

Als Punkt Punkt mit
Vorwegweiser auf Autobahnen

Anmerkungen: keine

 
File:Zeichen 453 - Entfernungstafel auf Autobahnen, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:453

Als Punkt Punkt mit
Entfernungstafel

Anmerkungen: keine

 
File:Zeichen 455-30.svg
traffic_sign=DE:455[…]

Als Relation relation mit
Umleitung

Anmerkungen: keine

 
File:Zeichen 460-50 - Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol (900x600), StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:460[…]

Als Relation relation mit
Bedarfsumleitung

Anmerkungen:

  • Anleitung zur Beschreibung von Bedarfsumleitungen in Germany/Bedarfsumleitung
  • Bei detour=* wird die Referenznummer der Autobahn angegeben, zu der diese Bedarfsumleitung hinführt (detour=A 3)
  • Bei name=* Wird die Referenznummer der Bedarfsumleitung und die Referenznummer der Autobahn, zu der diese Bedarfsumleitung hinführt, angegeben (name=U 17 (A 3))
    • Existieren mehrere Bedarfsumleitungen zu derselben Autobahnanschlussstelle, wird dem Namen der Anfangsbuchstaben eine der Himmelsrichtungen n, o, s oder w der Hauptverkehrsrichtung der abgehenden Autobahnanschlussstelle angegeben. So wird die Bedarfsumleitung Beginnend auf der A 7 Fahrtrichtung Norden zur A 6 Richtung Osten wie folgt benannt: name=U 1 (A 6) n
  • Zum Verkehrszeichen mit Kennung 460 gibt es mehrere Varianten:
File:Zeichen 460-10 - Bedarfsumleitung, linksweisend (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-10[22] Bedarfsumleitung, Vorankündigung links
File:Zeichen 460-11 - Bedarfsumleitung, rechts vorbei (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-11[22] Bedarfsumleitung, hier links
File:Zeichen 460-12 - Bedarfsumleitung, hier links (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-12[22] Bedarfsumleitung, links einordnen
File:Zeichen 460-20 - Bedarfsumleitung, rechtsweisend (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-20[22] Bedarfsumleitung, Vorankündigung rechts
File:Zeichen 460-21 - Bedarfsumleitung, links vorbei (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-21[22] Bedarfsumleitung, hier rechts
File:Zeichen 460-22 - Bedarfsumleitung, hier rechts (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-22[22] Bedarfsumleitung, rechts einordnen
File:Zeichen 460-30 - Bedarfsumleitung geradeaus, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-30[22] Bedarfsumleitung, Vorankündigung geradeaus
File:Zeichen 460-50 - Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol (900x600), StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:460-50[22] Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol
 
File:Zeichen 525-31 - Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 - dreistreifig in Fahrtrichtung (1600x1250); StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:525-31

Als Linie way mit
Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integrierten Zeichen 275

Anmerkungen:

  • Zum Eintragen der Linien-Eigenschaften sind in Bezug auf DE:525 lediglich die angeordneten Mindestgeschwindigkeiten der Zeichen DE:275 zu beachten.
  • Bei dem hier gezeigten Verkehrschild DE:525-31 dreistreifig in Fahrtrichtung minspeed:lanes=80|50|none


Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO) DE:600 bis DE:630


Sonstige Zeichen der StVO DE:720


Zusatzzeichen nach § 39 Absatz 3 StVO DEː1000 bis DEː1099

Allgemeine Zusatzzeichen DEː1000 bis DE:1014

Richtungsangaben durch Pfeile DEː1000


File:Zusatzzeichen 1000-10 - Richtungsangaben durch Pfeile, linksweisend, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1000-10

Als Knoten Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1000-10

Als Linie way

  • entsprechend dem Hauptverkehrszeichen auf der folgenden Strecke in angegebener Richtung
Richtung, linksweisend

Anmerkungen:
Zu diesen richtungsweisenden Zusatzzeichen gibt es mehrere Varianten:

File:Zusatzzeichen 1000-11 - Richtung der Gefahrstelle, linksweisend, StVO 1992.svg DE:1000-11 Richtung der Gefahrstelle, linksweisend
File:Zusatzzeichen 1000-20 - Richtungsangaben durch Pfeile, rechtsweisend, StVO 1992.svg DE:1000-20 Richtung, rechtsweisend
File:Zusatzzeichen 1000-21 - Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend, StVO 1992.svg DE:1000-21 Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend
File:Zusatzzeichen 1000-30 - beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile, StVO 1992.svg DE:1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile
DE:1000-31 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
 
File:Zusatzzeichen 1000-12 - Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend; StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1000-12

Als Knoten Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1000-12

Als Linie way

  • ist der Fußweg ein- oder anderseitig der Straße weiterzuführen
Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend

Anmerkungen:

  • Dieses Zusatzzeichen sollte nur erfasst werden, wenn es dauerhaft oder absehbar für lange Zeit aufgestellt ist.
  • Bei der Linieneigenschaft sidewalk=both ist je nach Linienrichtung zu sidewalk=left bzw. sidewalk=right wechseln. Eine Markierung eines Überwegs mittels highway=crossing kann angebracht sein.
  • Sind beidseits der Straße eigene Linien für Fußgänger vorhanden, ist das Ende der einen Linie mit der anderen zu verbinden. Der Überweg sollte entsprechend der Situation mit highway=crossing markiert werden
  • Dieses Zusatzzeichen wird oftmals auch ohne Hauptzeichen als Umleitungshinweis für Fußgänger verwendet.

Weitere Variante:

File:Zusatzzeichen 1000-22 - Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, rechtsweisend (600x330), StVO 1992.svg DE:1000-22 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, rechtsweisend
 
File:Zusatzzeichen 1000-13 - Richtungsangaben durch Pfeile, Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:1000-13

Als Knoten Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1000-13

Als Relation relation

  • ist die Relation entsprechend des Zeichens zu führen
Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis

Anmerkungen:

Weitere Varianten:

File:Zusatzzeichen 1000-23 - Richtungsangaben durch Pfeile, Umleitungsbeschilderung Viertelkreis, StVO 2017.svg DE:1000-23 Umleitungsbeschilderung Viertelkreis
File:Zusatzzeichen 1000-34 - Richtungsangaben durch Pfeile, Umleitungsbeschilderung Halbkreis, StVO 2017.svg DE:1000-34 Umleitungsbeschilderung Halbkreis
 

traffic_sign=DE:1000-32

Vor straßenbegleitenden Radwegen an Einmündungen von Straßen und Fahrwegen

An der Einfahrt freigegebener Einbahnstraßen

Radverkehr kreuzt von links und rechts

Anmerkungen:

  • Zunächst nur vorgesehen, um In Verbindung mit Zeichen 205 File:Zeichen 205.svg oder 206 File:Zeichen 206.svg den Verkehr aus seitlichen Einmündungen vor einem Zweirichtungsradweg zu warnen.
  • Seit 2013 korrekte Beschilderung bei freigegebenen Einbahnstraßen (statt vorher Zeichen 1000-33) unter dem Zeichen 220 File:Zeichen 220.svg.[3] Einzelne Verkehrsbehörden haben es schon vorher so gemacht.
 

traffic_sign=DE:1000-33

In die entgegengesetzte Richtung zur Fahrtrichtung von Einbahnstraßen als Linie way
Radverkehr im Gegenverkehr

Anmerkungen:

Länge einer Strecke DE:1001


File:Zusatzzeichen 1001-30 - auf ... m, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1001-30

Als Knoten Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1001-30[…]

Als Linie way

  • entsprechend dem Hauptverkehrszeichen auf der folgenden Strecke von … Metern
Auf ...m

Anmerkungen:

 
File:Zusatzzeichen 1001-31 - auf ... km (600x330), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1001-31

Als Knoten Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1001-31[…]

Als Linie way

  • entsprechend dem Hauptverkehrszeichen auf der folgenden Strecke von … Kilometern
Auf ...km

Anmerkungen:


Entfernungsangaben DE:1004


File:Zusatzzeichen 1004-30 - nach 100 m, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1004-30

Als Knoten Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1004-30[…]

Als Linie way

  • entsprechend dem Hauptverkehrszeichen erst … ab Metern Entfernung
Entfernungsangabe in m

Anmerkungen:

 
File:Zusatzzeichen 1004-31 - in ... km, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:1004-31

Als Knoten Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1004-31[…]

Als Linie way

  • entsprechend dem Hauptverkehrszeichen erst … ab Kilometer Entfernung
Entfernungsangabe in km

Anmerkungen:

  • Das Verkehrszeichen, auf welches sich dieses Zusatzzeichen bezieht, gilt erst in einer Entfernung von … Kilometern. Die durch das Verkehrszeichen eingesetzte Verhaltensvorschriften tritt erst nach Zurücklegen dieser Strecke in Kraft.
  • Findet als Ankündigungshinweis Anwendung zum Beispiel bei dem Verkehrszeichen für die maximal zulässige, tatsächliche Masse Error creating thumbnail: oder der maximal zulässigen, tatsächlichen Höhe Error creating thumbnail: .
  • Bei der Erfassung als Knoten ist die Entfernungsangabe im Wertefeld, wie auf dem Zeichen zu lesen, jedoch ohne die Einheit [km] anzugeben. Zum Beispiel bei der maximal zulässigen, tatsächlichen Höhe mit traffic_sign=DE:265[3.8],1004-31[2]


Hinweise durch Sinnbild DEː1010


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traffic_sign=DE:1010-10

Als Linie way mit Spielende Kinder

Wird sehr selten eingesetzt. Ergibt mit File:Zeichen 250.svg eine Spielstraße.


Sonstige Hinweise durch verbale Angaben DEː1012


File:Zusatzzeichen 1012-32 - Radfahrer absteigen (420x231), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1012-32

Als Linie way mit Radfahrer absteigen

Anmerkungen:

  • Auf einer ausgeschilderten Radroute, oder zwischen zwei Radwegen, müssen Radfahrer sich ein kurzes Stück als Fußgänger fortbewegen - das heißt schieben. Wird meistens durch Zeichen 239 Error creating thumbnail: angezeigt. Das Zusatzzeichen 1012-32 „Radfahrer absteigen“ hat allein keine rechtliche Bindung.


File:Zusatzzeichen 1012-33 - keine Mofas (330x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1012-33

Als Linie way mit keine Mofas

Anmerkungen: keine


Tunnelkategorien gemäß ADR-Übereinkommen DE:1014


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traffic_sign=DE:1014-50

Als Linie way mit Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - B

Anmerkungen:

 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:1014-51

Als Linie way mit Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - C

Anmerkungen:

  • Kein Transport von Gefahrgütern, die zu einer großen oder sehr großen Explosion führen, oder bei denen umfangreich giftige Substanzen freigesetzt werden können.
  • In Kombination mit Error creating thumbnail: zu verwenden: Als Knoten traffic_sign=DE:261,1014-51, als Linie hazmat:C=no
 
Error creating thumbnail:
traffic_sign=DE:1014-52

Als Linie way mit Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - D

Anmerkungen:

  • Kein Transport von Gefahrgütern, die zu einer großen oder sehr großen Explosion, zu großen Bränden führen, oder bei denen umfangreich giftige Substanzen freigesetzt werden können.
  • In Kombination mit Error creating thumbnail: zu verwenden: Als Knoten traffic_sign=DE:261,1014-52, als Linie hazmat:D=no
 
File:Zusatzzeichen 1014-53 - Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (E), StVO 2007.svg
traffic_sign=DE:1014-53

Als Linie way mit Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - E

Anmerkungen:

  • Durchfahrtsverbot für alle gefährlichen Güter, unter Ausnahme von UN2919, UN3291 und UN3373 (bestimmte radioaktive Stoffe, klinische Abfälle und Materialien).
  • In Kombination mit Error creating thumbnail: zu verwenden: Als Knoten traffic_sign=DE:261,1014-53, als Linie hazmat:E=no

Zusatzzeichen mit Ausnahmen („frei“) DEː1020 bis DE:1031

Personengruppen frei DEː1020


File:Zusatzzeichen 1020-12.svg
traffic_sign=DE:1020-12

Als Linie way mit
Anmerkungen: Siehe "Anlieger frei".
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traffic_sign=DE:1020-30

Als Linie way mit
Anmerkungen: Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
File:Zusatzzeichen 1020-31.svg
traffic_sign=DE:1020-31

Als Linie way mit
Anmerkungen:
  • Bisher keine Umsetzung für "Parken frei".
  • Weiteres siehe "Anlieger frei".


Einspurige Fahrzeuge frei DE:1022


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traffic_sign=DE:1022-10

Als Linie way mit
Radfahrer frei

Anmerkungen: Bei Einbahnstraßen (also freigegeben in entgegengesetzter Richtung) als:

Bei Abbiegebeschränkungen mit

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traffic_sign=DE:1022-11

Als Linie way mit
Mofas frei
File:Zusatzzeichen 1022-12.svg
traffic_sign=DE:1022-12

Als Linie way mit
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei

Gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas, alle müssen einzeln gesetzt werden.


Mehrspurige Fahrzeuge frei DE:1024


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traffic_sign=DE:1024-10

Als Linie way mit
Personenkraftwagen frei
File:Zusatzzeichen 1024-12.svg
traffic_sign=DE:1024-12

Als Linie way mit
LKW frei Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei

traffic_sign=KFZ_frei

Als Linie way mit
Kfz aller Art frei Das Zeichen steht nicht im amtlichen Katalog, wird aber von mehreren Verkehrsbehörden regelmäßig insbesondere im Zusammenhang mit Fahrradstraßen verwendet.
File:Zusatzzeichen 1024-14.svg
traffic_sign=DE:1024-14

Als Linie way mit
Kraftomnibus frei Da bus=* nur für Busse im Linienverkehr steht, muss tourist_bus=* ergänzt werden.

File:Zusatzzeichen 1024-16 - Straßenbahn frei, StVO 1992.svg traffic_sign=DE:1024-16

Als Linie way mit
Strassenbahn frei
File:Zusatzzeichen 1024-17.svg
traffic_sign=DE:1024-17

Als Linie way mit
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei

Im Gegensatz zu "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" handelt es sich hier um eine Fahrzeugart, nicht um eine Art des Verkehrs.


Besondere Fahrzeuge und Transportgüter frei (verbale Angabe) DE:1026


File:Zusatzzeichen 1026-30.svg
traffic_sign=DE:1026-30

Als Linie way mit
Taxi frei

Anmerkungen: Bei Einbahnstraßen (also freigegeben in entgegengesetzter Richtung) als:

Bei Abbiegebeschränkungen mit

File:Zusatzzeichen 1026-32.svg
traffic_sign=DE:1026-32

Als Linie way mit
Linienverkehr frei

Anmerkungen: psv steht für "Public Service Vehicle", also übersetzt "öffentliches Verkehrsmittel". Dieser OSM-Key schließt jedoch nicht nur den Linienverkehr, wie er in der deutschen StVO gemeint ist, ein, sondern zusätzlich auch noch Taxis. Diese sind laut deutscher StVO aber kein Linienverkehr, außer es handelt sich um Anruf-Sammel- oder Anruf-Linien-Taxis. Daher sollte für "Linienverkehr frei" zunächst nur bus=yes gesetzt werden. Eventuell gibt es auch noch dem umstrittenen Tag share_taxi=yes, falls die für den Linienverkehr freigegebene Strecke von Anruf-Sammel- oder Anruf-Linien-Taxis befahren wird.

Anmerkungen: Bei Einbahnstraßen (also freigegeben in entgegengesetzter Richtung) als:

Bei Abbiegebeschränkungen mit

File:Zusatzzeichen 1026-33.svg
traffic_sign=DE:1026-33

Als Linie way mit
Einsatzfahrzeuge frei
File:Zusatzzeichen 1026-34.svg
traffic_sign=DE:1026-34

Als Linie way mit
Krankenfahrzeuge frei
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traffic_sign=DE:1026-35

Als Linie way mit
Lieferverkehr frei Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
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traffic_sign=DE:1026-36

Als Linie way mit
Landwirtschaftlicher Verkehr frei Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
File:Zusatzzeichen 1026-37.svg
traffic_sign=DE:1026-37

Als Linie way mit
Forstwirtschaftlicher Verkehr frei Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
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traffic_sign=DE:1026-38

Als Linie way mit
Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
File:Zusatzzeichen 1026-39.svg
traffic_sign=DE:1026-39

Als Linie way mit
Betriebs- und Versorgungsdienst frei Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.


Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG DE:1031


File:Zusatzzeichen 1031.svg
traffic_sign=DE:1031-50
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - rote, gelbe und grüne Plakette

Anmerkungen: In Verbindung mit Zeichen 270.1 Error creating thumbnail: . Attributierung wird noch diskutiert. Siehe Umweltzone.

 
File:Zusatzzeichen 1031-50.svg
traffic_sign=DE:1031-51
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - gelbe und grüne Plakette

Anmerkungen: In Verbindung mit Zeichen 270.1 Error creating thumbnail: . Attributierung wird noch diskutiert. Siehe Umweltzone.

 
File:Zusatzzeichen 1031-51.svg
traffic_sign=DE:1031-52
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - grüne Plakette

Anmerkungen: In Verbindung mit Zeichen 270.1 Error creating thumbnail: . Attributierung wird noch diskutiert. Siehe Umweltzone.


Beschränkende Zusatzzeichen DE:1040 bis DE:1053

Zeitangaben ohne Beschränkung auf Wochentage DE:1040


File:Zusatzzeichen 1040-10 - Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt 10 - 16 h, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1040-10[…]
Als Knoten Punkt mit

Als Linie way entweder mit

Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10 - 16 h)
 
File:Zusatzzeichen 1040-30.svg
traffic_sign=DE:1040-30[…]
Als Knoten Punkt mit

Als Linie way mit

Zeitliche Beschränkung (16 - 18 h)
 
File:Zusatzzeichen 1040-32.svg
traffic_sign=DE:1040-32
Als Knoten Punkt mit

Als Fläche area mit

Parkscheibe 2 Stunden


Mehrspurige Fahrzeuge DE:1048


File:Zusatzzeichen 1048-14 - nur Sattelkraftfahrzeuge, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1048-14
Als Knoten Punkt mit

Als Linie way zum Beispiel mit

nur Sattelkraftfahrzeuge

Erweiternde Zusatzzeichen DE:1060


File:Zusatzzeichen 1060-33 - Massenangabe - 2,8 t, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:1060-33

Als Knoten Punkt mit
traffic_sign=DE:277,1060-33

Als Linie way mit
conditional=no @ (maxweight>2.8)

Massenangabe - 2,8 t

Anmerkungen:

Siehe auch

Sonstiges

  • Das Layout lehnt an Kumakyoos Seite De:Howto Map A. Für ein kompaktes Layout siehe: DE:Verkehrszeichen_in_Deutschland/Kompakt
  • Sortiert sind die Zeichen nach ihrer Nummer in der StVO.
  • Die Hauptzeichen haben 600 mm Quermaß (in Größe 2 für 20-80 km/h), abgesetzte Zusatzzeichen sind 420 mm breit. Entsprechend sind auf dieser Seite 120px und 84px angesetzt. Das Einbahnstraßenschild ist 800 mm breit. Die Zeichen für Fußgängerüberwege sind 750 mm und für Verkehrsberuhigte Bereiche sowie Ortsschilder 900 mm breit.

Fußnoten